Guten Morgen @Janna1986 ,
eine Liste habe ich nicht, aber ich kann Dir zumindest aus unserer Praxis berichten.
Also Krankmeldungen werden nicht mehr aufbewahrt, da reicht ein Scan bzw. Upload aus.
Arbeitsverträge werden noch im Original behalten, Zusatzvereinbarungen manchmal ja, eher nein (Zusatzvereinbarung zur Telerarbeit z.B. nur digital).
Es kommt m.E. aber auch auf die GoBD-konforme Digitalisierung von Papierdokumenten an. Und das ersetzende Scannen plus Verfahrensdokumentation.
https://www.datev.de/web/de/m/presse/im-fokus/aktuelle-themen/ersetzendes-scannen/
Beste Grüße
Dash
Hallöchen,
Zu den Personalunterlagen, die Arbeitgeber auch nach dem Scannen weiterhin im Original, also in Papierform aufbewahren sollten, zählen vor allem Dokumente, die zwingend der Schriftform des § 126 BGB unterliegen und Unterschriften tragen, wie zum Beispiel:
- Arbeitsverträge (insbesondere solche mit Befristung und/oder nachvertraglichen Wettbewerbsverboten)
- Ausbildungsverträge (besondere Form der Befristung)
- Aufhebungsverträge
- Kündigungsschreiben
Zu beachten ist auch, dass z.B. befristete (!) Verträge im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Schriftform vorliegen und unterschrieben werden müssen. Erst dann können sie digitalisiert werden.
Ich scanne unsere Unterlagen auch immer in Farbe, sodass sich die Unterschriften (bei uns in blauer Tinte) farblich hervorheben.
Toi, toi, toi und viele Grüße
Nicole