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Hallo liebe Community,

wir haben im Moment ein (Verständnis)Problem bezüglich der Zugriffsrechter bei den Anwesenheiten. Aktuell haben alle unsere Mitarbeiter Bearbeitungsrechte für die eigenen Anwesenheiten. Jede/r soll die Zeiterfassung selbständig führen, sie wird dann automatisch genehmigt. Zeitgleich soll auch jede/r selbst die Überstunden in Zeitausgleich umwandeln können. Lediglich das Nehmen von z. B. 1 Tag Zeitausgleich ´a XX Stunden muss genehmigt werden. Das entspricht absolut unserer Kultur. So weit, so gut. Jetzt haben wir durch einen Zufall herausgefunden, dass durch die Erteilung von Bearbeitungsrechten die Mitarbeiter sowohl die Arbeitszeitmodelle, als auch die eigenen Überstunden verändern können!? Das sollte natürlich nicht der Fall sein… Bis jetzt habe ich noch keine hilfreichen Artikel gelesen oder Antworten erhalten. Man kann natürlich die Zeiterfassung auf z.B. vergangene Kalendertage einschränken - das betrifft aber wiederum nicht die Mitarbeiter mit Bearbeitungsrechten. Und wenn wir die Bearbeitungsrechte herausnehmen, also lediglich das Vorschlagsrecht erteilen, muss jemand anders für ALLE Mitarbeiter die Überstunden umwandeln. Das ist - zumindest bei uns - totaler Quatsch und absolut nicht gewollt. 

Möglicherweise haben wir etwas falsch verstanden oder übersehen…

Kennt hier jemand eine sinnvolle Lösung?

Ich wäre für jede Hilfe, jeden Tipp dankbar 😉

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