Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu der Vertretung von Genehmigungsanfragen.
Seit kurzem gibt es ja die Funktion, dass Genehmigungsanfragen bei der Abwesenheit der genehmigenden Person an deren Vorgesetzten weitergeleitet wird (Genehmigungen delegieren). Warum wurde nicht die Möglichkeit geschaffen, dass die Genehmigungsanfragen an die Vertretungsperson weitergeleitet werden?
Bei uns sind für die Genehmigungsanfragen die zuständigen Abteilungsleiter zuständig. Jeder Abteilungsleiter hat selbstverständlich einen Stellvertreter. Das Problem bei der Delegierung der Genehmigungen ist jedoch nun, dass alle Anträge an den Geschäftsführer gehen. Gibt es hier eine Möglichkeit den Geschäftsführer zu entlasten?
Viele Grüße
Chantal