Kann man für unterschiedliche Gesellschaften auch unterschiedliche Genehmigungsprozesse für Urlaub hinterlegen?
In unserem Fall - in einer unserer Gesellschaften müssen die U-Anträge durch Vertreter genehmigt werden – in der anderen Gesellschaft genehmigen die Vorgesetzten direkt.
Ich habe das auch schon in der Masterclass gefragt, aber die Erklärung habe ich bis heute nicht verstanden.
Wie richt ich das ein? Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke und LG
Steffi
Beste Antwort von KatharinaS.
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