Hi zusammen,
bei uns geht ein Teamlead in Urlaub. Ein Teil seiner MA wird wohl in der Zeit aber Urlaubsanträge schicken, die sich teils mit dem Urlaub des Teamleads überschneiden. Daher die Frage: werden in der Abwesenheit des Teamleads die Anträge an den Vorgesetzen des Teamleads weitergegeben bzw. kann er zum Freigeben der Anträge eine Urlaubsvertretung angeben?
Grüße
Oliver