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​​🚀 FAQ “Personio Payroll in One Day” Webinar vom 25.06.2025

  • July 21, 2025
  • 0 Antworten
  • 61 Aufrufe

Mikheil Mkhitarian
Personio Mitarbeiter*in

Liebe Community,

 

Wir wollen uns recht herzlich für Eure Teilnahme am kürzlich stattgefundenen Webinar „Personio Payroll in One Day“ bedanken. 🙏

Wir hoffen, dass Ihr während des Webinars wertvolle Einblicke gewinnen konntet! Damit nun auch die letzten Unklarheiten und offenen Fragen gelöst werden, haben wir eine Liste aller Fragen vorbereitet, die wir während des Webinars aus Zeitgründen nicht mehr beantworten konnten.

 

Firmenwagen

Frage: Bei Firmenwagen finde ich schwierig, dass bei dem Fall eines E-Autos mit zu hohem Anschaffungswert keine automatische Info kommt, dass nicht mit 0,25 % versteuert wird, sondern mit 0,5%.

 

Antwort: Das stimmt, aktuell erfolgt hierzu kein automatischer Hinweis. Wir arbeiten bereits daran, das Firmenwagen-Widget entsprechend zu optimieren.

 

Frage: Kann man sich irgendwo die Umsatzsteuerberechnung für den Geldwerten Vorteil (beim Firmenwagen) anschauen?

 

Antwort: Beim Firmenwagen wird zunächst der geldwerte Vorteil berechnet – also der Betrag, der sich aus der privaten Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs ergibt. Dieser basiert auf einem festen Prozentsatz des Listenpreises (z. B. 1 % pro Monat) sowie ggf. auf dem Betrag für die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Beide Werte werden addiert und bilden die Grundlage für die weitere Berechnung.

 

Für die Umsatzsteuer gilt dieser Gesamtbetrag als Bruttowert – die Umsatzsteuer ist also bereits enthalten. Sie wird daraus anteilig (19 %) herausgerechnet.

Die entsprechenden Werte werden in der Buchhaltung erfasst: Der gesamte geldwerte Vorteil sowie die Kilometerpauschale werden als Aufwand gebucht. Dabei werden Nettobetrag und Umsatzsteuer separat ausgewiesen.

 

Abwesenheiten

Frage: Kann man bei Austritt im 2. Halbjahr den verbleibenden Urlaubsanspruch auch anteilig anzeigen lassen? Aktuell rechnet das System wegen gesetzlicher Regelungen automatisch bis zum 31.12.

 

Antwort: Bei einem Austritt im 2. Halbjahr muss der Urlaubsanspruch manuell angepasst werden.

 

Frage: Unsere Mitarbeiter nutzen zusätzlich zum Web die Personio-App. Hier haben wir das Problem, dass es bei der Abwesenheit „Krankheit“ keine Auswahlmöglichkeit gibt, ob man beim Arzt war und eine eAU hat oder nicht. Personio trägt im Web dann automatisch „mit eAU“ ein. Ich muss die Abwesenheit dann immer löschen und neu anlegen, wenn unsere MA nicht beim Arzt waren, weil natürlich keine eAU von Personio gefunden wurde. Gibt es da Einstellungen in der App?

 

Antwort: Aktuell ist es leider nicht möglich, über die App zu differenzieren, ob eine eAU vorliegt oder nicht. Wir arbeiten bereits daran, die App entsprechend weiterzuentwickeln. Bis dahin bitten wir Euch, diese Anpassung weiterhin über die Web-Version vorzunehmen.

 

Frage: Auszeit bei Elternzeit?

 

Antwort: Nein, bei Elternzeit muss der Status nicht auf „Auszeit“ geändert werden. Die betreffende Person bleibt weiterhin im Status „Aktiv“.

 

Frage: Ich habe einen Mitarbeiter der Langzeit krank, dann in Reha und nun über die Deutsche Rentenversicherung in Wiedereingliederung ist, wie stelle ich das ein, um das Übergangsgeld korrekt abzubilden?

 

Antwort:

  • Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss während der Wiedereingliederung? Dann sollte die Fehlzeit entfernt und der Mitarbeitende regulär abgerechnet werden. Eventuell ist eine Anpassung des Arbeitszeitmodells nötig. Ggf. kann eine neue Lohnart wie „Zuschuss Wiedereingliederung“ verwendet werden, falls eine andere buchhalterische Behandlung erforderlich ist.
     
  • Leistet der Arbeitgeber keinen Zuschuss, bleibt der Status „Langzeitkrank“ bestehen, bis der Mitarbeitende vollständig zurückkehrt.

 

ℹ️ Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte unserer Community (auch etwaige Rechtsbeiträge) lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieser Informationen kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle bereitgestellten Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

 

Nutzt gerne diesen Post, um Euch mit anderen Teilnehmenden auszutauschen, Fragen zu stellen und Eure Erfahrungen zu teilen! 🙌

 

Liebe Grüße,
Mikheil & Das Personio Payroll Team