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Personio Grundlagen: Abwesenheiten | Webinar (Aufzeichnung + Fragen & Antworten)

  • August 22, 2025
  • 0 Antworten
  • 61 Aufrufe
Daniele
Community Manager
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Liebe Community,

In Diesem Beitrag findet Ihr die Aufzeichnung, und unten alle Fragen die Teilnehmer*innen im Chat gestellt haben, inkl. unserer Antworten.

 

 

Fragen & Antworten aus dem Live-Chat:

Stand der Fragen & Antworten: Juni 2025

Wenn man wie im Beispiel einen Übertrag von 10 Tagen erlaubt. Gibt es die Möglichkeit die Regelung für Einzelpersonen auszusetzen? Beispiel Elternzeit.

Einzelne Personen können noch nicht automatisiert ausgenommen werden. Jedoch gibt es folgende Möglichkeit: Im entsprechenden Mitarbeitendenprofil in der Abwesenheit, bspw. bezahlter Urlaub, könnt ihr den Kontostand manuell anpassen: Wenn bspw. am 31.03. das Verfallsdatum ist, könnt ihr dann am 01.04. wieder die Tage hinzufügen und das entweder unlimitiert hinzufügen (ohne Verfall) oder ihr fügt manuell ein Verfallsdatum zu, sodass, wenn der Mitarbeitende wieder zurückkommt und die Urlaubstage trotzdem nicht nutzt, diese dann immer noch verfallen können. Z.B. zum Ende des Folgejahres an dem der Mitarbeitende zurückkommt. Gute Neuigkeiten! Bald gibt es verfeinerte Regeln für Langzeitabwesenheiten: Bspw. kann dann eine Übergangsregel ausgesetzt werden und eingestellt werden, dass eine alternative Regel in Kraft tritt etc. Künftig ist also mehr Automatisierung möglich. Ihr könnt euch im Account unter "Hilfe & Feedback" > "Neuerungen" auf dem Laufenden halten.

 

Kann ich Abwesenheiten hinterlegen, die automatisch das Gehalt kürzen? Z.B. unbezahlter Urlaub

Stand Heute haben Abwesenheiten keinen Einfluss auf weitere Produktbereiche. D.h., im Gehaltsreiter muss manuell eine Anpassung vorgenommen werden. Gute Neuigkeiten! Wie bereits in der Antwort zur ersten Frage erwähnt, könnt ihr künftig verfeinerte Regeln definieren. Für unbezahlten Urlaub lässt sich zum Beispiel eine eigene Regel erstellen. Diese automatisierte Funktionalität ist noch für dieses Jahr geplant.

 

Warum werden die Approvals, trotz Einstellung, im Standard-Genehmigungsprozess (erst Führungskraft, dann HR) nicht lückenlos ausgelöst und dokumentiert?

Das sollte eigentlich problemlos funktionieren. Habt ihr ein konkretes Beispiel? Fragt in eurem konkreten Fall am besten nochmal beim Support-Team nach, die können sich euren Fall spezifisch anschauen. :)

 

Bei eigener Abwesenheit eines Genehmigers kann man pauschal einrichten, dass eingehende Abwesenheitsanfragen zu nächst höheren FK laufen. Warum nicht zum Stv.? 

Die Genehmigungsdelegation gibt es seit längerer Zeit schon. Aktuell kann jedoch nur die Führungslinie berücksichtigt werden. Wir wissen, dass das von euch gewünscht ist und die Idee ist künftig, dass spezifische Rollen/Personen oder andere Führungslinien bei der Delegation berücksichtigt werden. Es gibt jedoch noch keine Timeline dafür.

 

Können die länderspez. Richtlinien bearbeitet werden? Liechtenstein ist m.E. nicht hinterlegt - somit würden wir auf Grundlage Schweiz arbeiten und anpassen.

Das ist genau der richtige Ansatz! :) Die Abwesenheitsregel wird dann vorbefüllt durch die Vorlage und ihr seid so viel schneller. Ihr könnt also ein Land mit ähnlichen Regelungen nehmen und jede dieser Einstellungen bearbeiten wie ihr möchtet und speichern. So habt ihr die Basis und könnt einzelne Einstellungen ganz individuell anpassen.

 

Urlaubstage bei Teilzeit mit Arbeitszeitmodell 8-6-4-6-0 (60%) müssten neu auf Stundenbasis definiert werden, damit diese korrekt gebucht werden?

Möglichkeit I (Über Arbeitszeitmodell): In Arbeitszeitmodell der Teilzeitmitarbeitenden unter Einstellungen > Anwesenheiten (bspw. ist dort 2 Tage von 5 Tagen eingestellt) einstellen, dass der Urlaub anteilig (basierend auf der Vollzeitreferenz) berechnet werden soll. Möglichkeit II: Über Wochenstunden (Alternative zum Arbeitszeitmodell): Wochenarbeitsstunden im entsprechenden Mitarbeitendenprofil werden herangezogen. Bspw. 60% von 40h eingestellt, dann wird in der Abwesenheitsregel die Wochenstunde basierend auf der Differenz zur Vollzeitkraft ausgewählt. Das ist also eine weitere Option in der entsprechenden Abwesenheitsregel, sodass der Urlaubsanspruch der Teilzeitkräfte richtig berechnet wird.

 

Hins. Teilzeit AZM: unsere MA erfassen an den Tagen mit weniger Stunden nur halbe Tage. So generiert sich ein Überanspruch. Wie kann man das vermeiden?

 

Teilzeit-Mitarbeitende bekommen basierend auf der Abwesenheitsrichtlinie anteilig Urlaub. Möglichkeit I: Basierend auf deren Arbeitszeitmodell (d.h., wie viele Tage diese verglichen mit einem Vollzeit-Mitarbeitende arbeiten). -> Dann müssen diese auch volle Tage Urlaub nehmen, da das Konzept eines Tages stark variieren kann (bei einem MA der halbtags arbeitet, sind es nur 4h, bei einer Vollzeitkraft 8h). Aber der Urlaubsanspruch wurde ja auf den gearbeiteten Tagen basierend gegeben. Beispiel: Vollzeitkraft arbeitet 40h, nämlich 8h an 5 Tagen/Woche; Teilzeit MA arbeitet 20h, nämlich 4h/Tag, auch 5 Tage die Woche -> Beide MA bekommen gleich viel Urlaub, z.B. 30 Tage, diese sind dann entsprechend auch entweder 8h (Vollzeit) oder 4h (Teilzeit) wert. 

Möglichkeit II: Basierend auf den Wochenarbeitsstunden im Mitarbeitendenprofil (d.h., wie viele Stunden diese verglichen mit einem Vollzeit-Mitarbeitenden arbeiten) -> Dann muss die Abwesenheit in Stunden erfasst werden und dann kann der Mitarbeitende ganz genau die Anzahl von Stunden freinehmen, die er/sie an diesem Tag hätte arbeiten sollen. Beachtet: Das ist jedoch oft nicht so gewünscht, da in DE oder auch sonst in Europa standardmäßig Abwesenheiten in Tagen statt Stunden gehandhabt werden.

 

Falls ihr Rückfragen habt, stellt eine Frage über den Frag' die Community Button 😊

Liebe Grüße,
Daniele