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Antwort

BFSG Check der Karriereseite

  • June 11, 2025
  • 4 Antworten
  • 48 Aufrufe

Guten Tag,
wir haben unsere Karriereseite mit dem BFSG Check geprüft und haben festgestellt eine “Schaltfläche” keinen Screenreader zugänglichen Namen hat.

Wenn eine Schaltfläche keinen barrierefreien Namen hat, wird sie von Screenreadern nur als „Schaltfläche“ angesagt. Dadurch ist sie für Nutzer, die auf Screenreader angewiesen sind, unbrauchbar.

Kennt jemand das Problem und hat evlt. eine Lösung für uns?

Vielen Dank,
Simon

Beste Antwort von Roman L

Hi ​@AlexB

danke für Dein Feedback! Ich kann offen gesagt auch nicht abschätzen, welcher Entwicklungsaufwand hinter so einer Funktion steckt. Ich stimme Dir aber absolut zu, die Implementierung von Bedienungshilfen und Barrierefreiheit sind Themen, die unabhängig von Gesetzen wichtig sind. 

Ich leite Dein Feedback hierzu sehr gerne an unser Team weiter - unsere Produktexpert*innen freuen sich immer über direktes Feedback von Kund*innen, da hier oftmals der Kontext unmittelbarer geschildert wird. Ich gebe es aber in Deinem Fall sehr gerne weiter und hoffe, dass wir hier in Zukunft Optimierungen anbieten können. 

Ich wünsche Dir einen schönen Tag. 

Liebe Grüße

4 Antworten

Roman L
Community Moderator
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  • Community Moderator
  • July 1, 2025

Hallo ​@SimonBA ,

ich verstehe, dass Ihr Euch Gedanken bezüglich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) macht - wir haben uns ebenso damit auseinandergesetzt und ich kann Dir mitteilen, dass wir intern das Thema näher beleuchtet haben.

Für die Verwendung der Personio Karrierseite sind wir zu dem Schluss gekommen, dass das BFSG nicht darauf anzuwenden ist.

In diesem Blog-Artikel wird das Thema umfassend behandelt. Schau dort gerne einmal rein. Ich möchte an der Stelle aber auch betonen, dass wir bei Personio keine Rechtsberatung ersetzen können - im Zweifelsfall solltet ihr das Thema also gegebenenfalls noch einmal mit den entsprechenden Profis besprechen.

Natürlich ist uns die Barrierefreiheit generell auch ein wichtiges Anliegen - sollten hier Funktionen fehlen, so empfehle ich Dir, Dein Feedback direkt in Deinem Personio-Account über die Funktion Feedback geben einzureichen. Das Feedback kommt dadurch direkt bei den entsprechenden Produktteams an.

Liebe Grüße


  • Autor*in
  • First Steps
  • July 1, 2025

Hi Roman,
vielen dank für deine Antwort.
Ich lese mir den Blog mal durch.

Schöne Grüße,
Simon


AlexB
Community Star
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  • Community Star
  • July 2, 2025

Moin, 

 

ich kann mir nicht vorstellen, dass das Hinzufügen eines Namens zu einer Schaltfläche, für einen Screenreader, so ein großer Akt sein soll. 

Unabhängig davon, ob Personio der Meinung ist das Gesetz greift hier oder nicht, wäre es nicht einfach eine nette Geste es umzusetzen?

Wenn es intern Diskutiert wurde, warum müssen wir jetzt wieder eine Schleife über das Feedback gehen?

 

Gruß

Alex


Roman L
Community Moderator
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  • Community Moderator
  • Antwort
  • July 2, 2025

Hi ​@AlexB

danke für Dein Feedback! Ich kann offen gesagt auch nicht abschätzen, welcher Entwicklungsaufwand hinter so einer Funktion steckt. Ich stimme Dir aber absolut zu, die Implementierung von Bedienungshilfen und Barrierefreiheit sind Themen, die unabhängig von Gesetzen wichtig sind. 

Ich leite Dein Feedback hierzu sehr gerne an unser Team weiter - unsere Produktexpert*innen freuen sich immer über direktes Feedback von Kund*innen, da hier oftmals der Kontext unmittelbarer geschildert wird. Ich gebe es aber in Deinem Fall sehr gerne weiter und hoffe, dass wir hier in Zukunft Optimierungen anbieten können. 

Ich wünsche Dir einen schönen Tag. 

Liebe Grüße