Liebe Community,
wir sind gerade dabei, unseren ersten Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung einzustellen. Dazu habe ich folgende Frage:
Ist es üblich, die Behinderung in den Arbeitsvertrag mit aufzunehmen - falls ja: Wo und wie genau?
Ich habe gelesen, dass Menschen mit einer Schwerbehinderung vom Gesetzgeber folgende Rechte eingeräumt bekommen:
- Recht auf Zusatzurlaub
- Recht auf Befreiung von Mehrarbeit
- Recht auf Arbeitszeitverkürzung
Daher würde ich zum Beispiel folgenden Satz mit in den Arbeitsvertrag aufnehmen: “Der Arbeitnehmer bekommt pro Jahr 25 Werktage Urlaub (anteilig 2 Tage pro Monat). Zusätzlich 5 Tage auf Grund der Schwerbehinderung.”
Ich würde mich freuen von euch zu hören, wie Ihr mit diesem Thema in der Praxis umgeht :)
Viele Grüße,
Sören Syrbe