Hi zusammen,
bei Kündigung des Vertrags in der ersten Jahreshälfte, wird der Resturlaub anteilig berechnet - sowie so gut. Jedoch scheint mir der Personio-Rechner hier fehlerhaft im Falle von Teilzeit zu sein.
TL;DR
Dem Tool nach wird man als Teilzeit-MA nach der Kündigung im ersten Halben Jahr mit einem Vollzeit-MA bzgl. der Berechnung des Resturlaubs gleichgesetzt. Diese Regel könnt ich jedoch nirgends finden, daher bin ich verwirrt.
Habe dazu den Personio Rechner hier benutzt, der das Kuriosum bestätigt:
Ein Beispiel:
- Urlaubsanspruch Vollzeit: 32 Tage
- Arbeitswoche unternehmen: 5 Tage
- Arbeitstage proWoche des MA: 3 Tage
- Arbeitsverhältnis gekündigt: Ja
- Monate mit Urlaubsanspruch: 3 Monate
Erwartetes Ergebnis: 6,4 Tage
Ergebnis des Rechners: 8 Tage
Wer hat eine Idee?