Hallo @New Normal,
verstehe, das macht dann natürlich Sinn :)
Jetzt habt Ihr ja die Wartezeit aktiviert für das Urlaubskonringent, die per default 6 Monate beträgt. Eine Besonderheit ist hier, dass der in der Wartezeit gebildete Urlaubsanspruch nicht im nächsten Jahr oder zur nächsten definierten Übertragsgrenze verfällt, sondern erst zum Ende der darauf folgenden Periode. Das heißt in diesem Fall wäre das zum Ende des nächsten Jahres. Wie der Urlaubsanspruch während der Wartezeit gebildet wird, findest Du auch nochmal hier in unserem Helpcenter.
Daher würde ich Dir empfehlen eine manuelle Anpassung vorzunehmen, um den Resturlaubsanspruch von 2020 zum 31.03.2021 “verfallen zu lassen”, so dass der Urlaubsanspruch dann wie gewünscht bei 7,5 Tagen ist.
Liebe Grüße
Mariell