Ich habe jetzt viel gelesen zu dem Thema, ob die Anpassung der Urlaubstage automatisch erfolgt, wenn ein MA das Unternehmen verlässt.
Anscheinend leider nicht, zumindestens wenn es nach dem 31.07. passiert.
Also soll man es manuell anpassen, aber wie verhält sich das jetzt mit den Resturlaubstagen?
Wenn ich bei “Kontostand anpassen” Kontostand um eine bestimmte Anzahl von Tagen anpassen klicke,übernimmt es erst AB dem 31.08.23 (mein Beispiel für den Austritt des Mitarbeiters)
Und wenn ich auf Kontostand auf einen bestimmten Wert festlegen klicke, wird es zwar BIS zum 31.08. angepasst, aber dann überschreibt es die Resturlaubstage oder? Zumindestens liest man es so raus.
richtig, verlassen die Mitarbeitenden nach mehr als sechs Beschäftigungsmonaten das Unternehmen in der zweiten Jahreshälfte, erhalten sie immer den vollen Anspruch (nutze gerne diesen Community Beitrag, um Dich mit anderen User*innen zu diesem Thema auszutauschen! ✨).
Den Kontostand manuell anzupassen, ist in diesem Fall die richtige Lösung. Um den Stand um einen bestimmten Wert anzupassen, empfehle ich Dir, diese Änderung zum 01.01.2023 (statt dem 31.08.2023) durchzuführen. Somit wird von Beginn des Jahres an der Anspruch korrekt dargestellt!
Auch, wenn Ihr Euch für ‘auf einen bestimmten Wert festlegen’ entscheidet, wählt Ihr als Datum bitte den 01.01.2023. Somit wird der Resturlaubsanspruch nicht überschrieben.
In diesem Helpcenter Artikel wird die Funktion einmal im Detail beschrieben.
richtig, verlassen die Mitarbeitenden nach mehr als sechs Beschäftigungsmonaten das Unternehmen in der zweiten Jahreshälfte, erhalten sie immer den vollen Anspruch (nutze gerne diesen Community Beitrag, um Dich mit anderen User*innen zu diesem Thema auszutauschen! ✨).
Den Kontostand manuell anzupassen, ist in diesem Fall die richtige Lösung. Um den Stand um einen bestimmten Wert anzupassen, empfehle ich Dir, diese Änderung zum 01.01.2023 (statt dem 31.08.2023) durchzuführen. Somit wird von Beginn des Jahres an der Anspruch korrekt dargestellt!
Auch, wenn Ihr Euch für ‘auf einen bestimmten Wert festlegen’ entscheidet, wählt Ihr als Datum bitte den 01.01.2023. Somit wird der Resturlaubsanspruch nicht überschrieben.
In diesem Helpcenter Artikel wird die Funktion einmal im Detail beschrieben.
Auch, wenn Ihr Euch für ‘auf einen bestimmten Wert festlegen’ entscheidet, wählt Ihr als Datum bitte den 01.01.2023. Somit wird der Resturlaubsanspruch nicht überschrieben.
Leider hat es nicht funktioniert. Ich musste jetzt den aktuellen Urlaubsanspruch und den Resturlaub zusammen hinterlegen. So ist leider nicht erkennbar, was was genau ist.
schade, dass die manuelle Anpassung nicht funktioniert hat! 😕 So sollte diese bei korrekter Ausführung aussehen (siehe Screenshots):
Erster Schritt: Manuelle AnpassungÜbersicht im Reiter Abwesenheit nach Änderung
Detailansicht nach manueller Anpassung
Wende Dich sonst sehr gerne über den Antworten finden - Bereich in Personio an unseren Support. Die Kolleg*innen unterstützen Dich dann sehr gerne schriftlich oder telefonisch dabei, für Euren konkreten Fall eine ideale Lösung zu finden! ✨
@Steffi_H.@LisaK Das relevante Datum für den Erwerb des Ganzjahresurlaubsanspruch ist nicht der 31.07., sondern der 30.06. eines Jahres. Wenn man über diesen Tag hinaus im Unternehmen beschäftigt ist UND am 01.01. bereits da war, erwirbt man den vollen Jahresurlaubsanspruch, selbst wenn man zum 31.08. kündigt.
Das ist der Grundsatz. Von dem weichen manche Arbeitgeber ab, indem sie per Arbeitsvertrag etwas abweichendes vereinbaren, aber glaube, das tun aktuell die wenigsten. VG!
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