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Abwesenheit


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Hallo alle Zusammen,

unser Unternehmen würde gerne vorab nur die Lohnbuchhaltung + Urlaubsanträge über Personio laufen lassen. Die Zeiterfassung soll noch über das alte System laufen.

Ist es möglich nur die Urlaubsanträge ohne Zeiterfassung über Personio laufen zu lassen?

VG

Beste Antwort von Support Vergütungsmanagement

Hallo @zissi,

erstmal vielen Dank an @saja und @MaCherie1 für Eure Unterstützung und tollen Input.

Ich fasse die Punkte noch mal kurz zusammen:

  • Ihr könnt auch nur die vorbereitende Lohnbuchhaltung und die Abwesenheiten bzw. Urlaubsanträge nutzen, ohne Anwesenheiten in Personio zu erfassen - sofern Ihr nur Mitarbeitende mit Fixgehalt habt.
  • Damit der Urlaubsanspruch und auch die einzelnen Urlaubstage richtig berechnet werden, ist es wichtig, dass das korrekte Arbeitszeitmodell hinterlegt ist.
  • Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs gibt es zwei Möglichkeiten
    • Option 1: Ihr habt eine Kontingentregel, die Voll- und Teilzeitmitarbeitenden zugewiesen ist. Bei dieser Option wird die anteilige Berechnung des Urlaubsanspruchs im Arbeitszeitmodell aktiviert und ein entsprechender Referenzwert eingetragen.
    • Option 2: Ihr habt unterschiedliche Kontingentregeln für Voll- und Teilzeitmitarbeitende angelegt und zugewiesen. Wie z.B. 22 Tage Anspruch für das Jahr bei einer 4 Tageswoche. Wenn dies schon der anteilige Urlaubsanspruch ist, wird die Einstellung zur Berechnung des anteiligen Urlaubsanspruchs im Arbeitszeitmodell deaktiviert.

Folgende Helpcenter Artikel dazu sind auch interessant:

Beste Grüße

Katharina

Zum Originalpost

8 Antworten

saja
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  • 27. April 2023

Guten Morgen @zissi ,

schön dass Du den Weg in die Community gefunden hast ;)

Klar, das ist mögllich. Sofern ihr erstmal keine StundnelohnempfängerInnen habt, ist das easy. Den Lohn-Report ziehst Du ganz easy über den Lohnbutton.

Habt ihr die Datev-Integration oder sendest Du es manuell?

Teile gerne noch Weitere Infos, damit wir adäquat helfen können ;)

Liebe Grüße aus München

Sarah


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  • 27. April 2023

Hi Sarah,

danke für deine Nachricht. Wir haben die Datev - Integration.

Das heißt ich muss aber Wochenzeitmodelle für jeden Mitarbeiter anlegen, damit der Urlaubsanspruch passend eingetragen werden kann?

 

LG

 

Zissi :)


saja
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  • 27. April 2023

Hi @zissi 

Korrekt - habt ihr nur Gehaltsempfänger?

..und dann auch auf unbezahlte Urlaube achten 😉


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  • 27. April 2023

Hi Sarah :)

Ja genau wir haben nur Gehaltsempfänger.


saja
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  • 27. April 2023

Ja, dann go for it :)

Brauchst du noch weitere Hilfe? 😊


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  • 27. April 2023

Liebe Sarah :)

Ja, wenn ich die Abwesenheit einrichte mit zB. 22 Urlaubstagen bei einer 4 Tageswoche, dann zieht er automatisch immer 4 Tage ab bei der Ansicht (18 Urlaubstage). Das heißt in meinen Einstellungen ist etwas falsch?

 

Liebe Grüße

 

& danke :)


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  • 27. April 2023
zissi schrieb:

Liebe Sarah :)

Ja, wenn ich die Abwesenheit einrichte mit zB. 22 Urlaubstagen bei einer 4 Tageswoche, dann zieht er automatisch immer 4 Tage ab bei der Ansicht (18 Urlaubstage). Das heißt in meinen Einstellungen ist etwas falsch?

 

Liebe Grüße

 

& danke :)

Personio kürzt das dann nochmal, weil ihr wahrscheinlich eine 5 Tage Woche als Differenz eingegeben habt


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Hallo @zissi,

erstmal vielen Dank an @saja und @MaCherie1 für Eure Unterstützung und tollen Input.

Ich fasse die Punkte noch mal kurz zusammen:

  • Ihr könnt auch nur die vorbereitende Lohnbuchhaltung und die Abwesenheiten bzw. Urlaubsanträge nutzen, ohne Anwesenheiten in Personio zu erfassen - sofern Ihr nur Mitarbeitende mit Fixgehalt habt.
  • Damit der Urlaubsanspruch und auch die einzelnen Urlaubstage richtig berechnet werden, ist es wichtig, dass das korrekte Arbeitszeitmodell hinterlegt ist.
  • Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs gibt es zwei Möglichkeiten
    • Option 1: Ihr habt eine Kontingentregel, die Voll- und Teilzeitmitarbeitenden zugewiesen ist. Bei dieser Option wird die anteilige Berechnung des Urlaubsanspruchs im Arbeitszeitmodell aktiviert und ein entsprechender Referenzwert eingetragen.
    • Option 2: Ihr habt unterschiedliche Kontingentregeln für Voll- und Teilzeitmitarbeitende angelegt und zugewiesen. Wie z.B. 22 Tage Anspruch für das Jahr bei einer 4 Tageswoche. Wenn dies schon der anteilige Urlaubsanspruch ist, wird die Einstellung zur Berechnung des anteiligen Urlaubsanspruchs im Arbeitszeitmodell deaktiviert.

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Beste Grüße

Katharina