Hallo @Sabine KG,
grundsätzlich können Mitarbeitende eine Person dann als Vertretung auswählen, wenn Sie anwesend ist. Natürlich müssen auch die entsprechenden Ansichtsrechte auf das “Öffentliche Profil” vergeben sein, da ansonsten ggf. gar keine Personen zur Auswahl stehen.
In der von Dir beschriebenen Situation sollten der Vollzeitkraft also auch Teilzeit-Mitarbeitende für die Vertretung zur Auswahl stehen (beachte bitte, dass unterschiedliche Arbeitszeitmodelle nicht zum Ausschluss der Vertretungsregel führen). 🙂
Weitere Informationen hierzu findest Du unter: Vertretung für Abwesenheiten verwalten
Ich wünsche Dir noch einen angenehmen Tag.
Viele Grüße
Efrain