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Kontingent Bildungszeit / 10 Tage in 2 Jahren


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Liebe Community, 

ich struggle gerade mit dem Kontingent für Bildungszeit, da diese 5 Tage im Jahr (easy!), aber gleichzeitig auch 10 Tage innerhalb von 2 Jahren beträgt 😱

Ich habe jetzt 5 Tage eingestellt, die erst im Dez. des Folgejahres verfallen.

ABER: 

Wenn eine MA nun im ersten Jahr direkt 10 Tage nimmt, bekommt sie trotzdem wieder 5 Tage im nächsten Jahr gutgeschrieben. 

Wie löst Ihr das? 

Viele Grüße

Heike 

Beste Antwort von AlexB

Moin, 

ich stehe vielleicht gerade etwas auf dem Schlauch… 

 

Aber grundsätzlich ist es doch richtig, wenn Du 5 Tage je Jahr gewährst, mit Verfall zum Ende des nächsten Jahres. 

Der MA nimmt im ersten Jahr gleich die 10 Tage, hat dann ein Kontingent mit -5. Und wenn dann im zweiten Jahr die 5 Tage dazu kommen, ist er wieder bei 0. 

 

In diesem Fall sind die negativen Kontingente ja tatsächlich mal hilfreich.

 

Gruß

Alex

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7 Antworten

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  • 30. Mai 2023

wir haben allgemein die Abwesenheitsart Sonderurlaub und da erfassen wir auch Bildungszeit drüber. Allerdings vergeben wir kein Kontingent


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  • 30. Mai 2023
MaCherie1 schrieb:

wir haben allgemein die Abwesenheitsart Sonderurlaub und da erfassen wir auch Bildungszeit drüber. Allerdings vergeben wir kein Kontingent

Danke Dir! Wir wollen die Bildungszeit tracken, von daher wäre es schon super, wir könnten ein Kontingent hinterlegen. 


AlexB
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  • 30. Mai 2023

Moin, 

ich stehe vielleicht gerade etwas auf dem Schlauch… 

 

Aber grundsätzlich ist es doch richtig, wenn Du 5 Tage je Jahr gewährst, mit Verfall zum Ende des nächsten Jahres. 

Der MA nimmt im ersten Jahr gleich die 10 Tage, hat dann ein Kontingent mit -5. Und wenn dann im zweiten Jahr die 5 Tage dazu kommen, ist er wieder bei 0. 

 

In diesem Fall sind die negativen Kontingente ja tatsächlich mal hilfreich.

 

Gruß

Alex


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  • 9. Juni 2023

Hallo @hvo

@AlexB hat die Logik mit den negativen Kontoständen schon sehr gut erklärt. 🙂

Ich gehe davon aus, dass für den Bildungsurlaub auch ein Genehmigungsprozess hinterlegt ist? Falls ja, gibt es hier auch nochmal die Sicherheit, dass > 5 Tage so oder so ja erst genehmigt werden müssen. 

Habt Ihr schon ein erstes Feedback für uns, ob Ihr es so wie @AlexB geschrieben habt, managen wollt?

Viele Grüße

Efrain


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  • 22. Januar 2025

Hallo ​@hvo, ​@AlexB,

 

der Post ist zwar schon etwas älter aber ich habe auch gerade Schwierigkeiten mit den Einstellungen für Bildungsurlaub. Wurde der jährliche Anspruch nicht im laufenden Jahr komplett genommen, so dürfen die übrigen Tage davon noch ins Folgejahr übertragen werden. Erst im Jahr darauf verfällt er dann. Nun wird oben geschrieben:

 

“Ich habe jetzt 5 Tage eingestellt, die erst im Dez. des Folgejahres verfallen.”

 

Das hört sich gut an. Nur wo kann ich diese Einstellung vornehmen?

 

Wir haben den Bildungsurlaub als Abwesenheit angelegt und Kontingentregeln festgelegt. Aber darin findet sich nirgends die Option, die oben angewandt wurde.

 

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

 

Vielen Dank

Martina


AlexB
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  • 27. Januar 2025

Moin ​@Smartina

 

das kannst Du bei der Erstellung der Kontingentregel angeben. 

 

 

Standard sind die 3 Monate für Ende März. Du kannst aber die Monate verändern, mit 12 verfällt es dann am Ende des Folgejahres. 

 

Gruß

Alex


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  • 28. Januar 2025

Hallo ​@AlexB,

 

danke für deine Antwort! Das hat mir sehr geholfen. :-) Ich war sogar schon in diesem Bereich, aber wenn bei “Übertrag erlauben” nein angeklickt ist, erscheinen die weiteren Optionen von darunter nicht. Gut zu wissen also.

 

Viele Grüße

Martina


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