bei der Einstellung für die Abwesenheitsart “Krankheit” wird hingewiesen, dass bei “Abwesenheiten während Abwesenheitsperioden als Überstunden werten?” ja zu aktivieren ist.
Hierbei werden dann alle eingetragenen Zeiten als Überstunden gewertet.
Das ist nach unserem Kenntnisstand nicht richtig.
Wenn ein AN Krank ist, ist er während dieser Zeit von seiner Arbeitspflicht befreit. Somit kann er auch keine Überstunden erwirtschaften.
Fühlt er sich Fit genug zu arbeiten, ist das seine normale Arbeitszeit und es müsste daher an diesem Tag die Regelarbeitszeit zugrunde gelegt werden.
Dies ist aber nach den Grundeinstellungen nicht möglich: Entweder wird keine Arbeitszeit (bei “NEIN”) oder Überstunden (bei “JA”) gerechnet.
Welche Einstellung gibt es, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Aktuell ist das Systemverhalten so, wenn man die Einstellung Anwesenheiten während Abwesenheitsperioden als Überstunden werden? auf Ja setzt, dann jede Arbeitszeit, die an einem Abwesenheitstag eingetragen wird, als Überstunden gezählt werden. Das kann man leider nicht weiter differenzieren. Ich würde aber auf jeden Fall empfehlen die Einstellung auf Ja zu belassen, damit u.a. die Lohnfortzahlung für Mitarbeitende mit Stundenlohn gewährt ist und die Abwesenheit entsprechend das monatliche Zeiterfassungsziel reduziert.
Wenn Krank, dann krank - eAU = Mitarbeiter nicht da = keine Zeiterfassung sondern Regelarbeitszeit → wird erfüllt durch die Abwesenheit “Krank”
Fühlt sich der MA fit genug = Arbeitsversuch = nicht mehr krank = Zeiterfassung → Abwesenheit “Krank” ab diesem Tag löschen.
Scheitert dieser Arbeitsversuch muss natürlich “Krank” wieder eingetragen werden. Die Stunden hat der Kollege aber seine Leistung erbracht, also steht ihm dafür auch Entgelt (hier in Form von Überstunden) zu. So kenne ich es zumindest.
Andere löschen vielleicht die Stunden des Arbeitsversuches einfach bei einem gescheiterten Arbeitsversuch, wenn sie “Krank” wieder hinterlegen.
Es natürlich richtig, wenn dieser Arbeitsversuch scheitert, dass “Krank” wieder eingetragen wird. Aber die Stunden die der Kollege seine Leistung erbracht hat, können nicht als Überstunden gewährt werden, da er ja im Krankenstand bereits nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz Gehalt erhält. Wenn ihm Überstunden gewährt würden, hätte er ja eine doppelte Vergütung.
Wenn der Mitarbeiter die Zeiten selbst einträgt, werden immer Überstunden angerechnet, obwohl nur die Regelarbeitszeit gelten darf.
Es gibt also keine Systemregelung, sondern muss der AG immer die Eingaben kontrollieren und manuell die Zeiten löschen? Das wäre aber ein immenser Zeitaufwand.
Aktuell ist das Systemverhalten so, wenn man die Einstellung Anwesenheiten während Abwesenheitsperioden als Überstunden werden? auf Ja setzt, dann jede Arbeitszeit, die an einem Abwesenheitstag eingetragen wird, als Überstunden gezählt werden. Das kann man leider nicht weiter differenzieren. Ich würde aber auf jeden Fall empfehlen die Einstellung auf Ja zu belassen, damit u.a. die Lohnfortzahlung für Mitarbeitende mit Stundenlohn gewährt ist und die Abwesenheit entsprechend das monatliche Zeiterfassungsziel reduziert.
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