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Beschäftigungsverbot vor Mutterschutz abbildden


Wie bilde ich am sinnvollsten ein individuelles Beschäftigungsverbot vor Eintritt des Mutterschutzes ab?

Das reguläre Beschäftigungsverbot i.S.d. Mutterschutzes habe ich wie in diesem Artikel beschrieben angelegt und es wurde der korrekte Zeitraum (22.02. - 30.05.) als Abwesenheit erstellt.

 

Nun wurde aber von der Ärztin ein individuelles Beschäftigungsverbot, dass bereits ab 28.11. gilt, ausgesprochen und in dem sie ihren normalen Bruttolohn weiterhin behält.

 

Wie muss ich dies korrekterweise oder sinnvollerweise in Personio abbilden? Als Krankheit vom 28.11. - 21.02.? Gibt es dann Probleme, da der Zeitraum länger als 6 Wochen ist (bzgl. Lohnfortzahlung /Krankengeld)?

Oder sollte ich eine eigene Abwesenheitsart erstellen?

Wir nutzen die Datev LODAS Integration und lassen die Abrechnung über ein externes Lohnbüro erstellen.

Beste Antwort von Support Vergütungsmanagement

Hi @Lenidude

 

vielen lieben Dank für Deine Frage. 

Ihr könnt das Beschäftigungsverbot als Krankheit laufen und Eurem Steuerberater mitteilen, dass der Lohn nach 6 Wochen nicht gekürzt wird (Personio kürzt das Gehalt nach 6 Wochen nicht automatisch). Alternativ kann auch eine separate Abwesenheit angelegt werden. Diese könnt Ihr z.B Beschäftigungsverbot nennen. Abwesenheiten aber in der Regel keine Auswirkungen auf das Gehalt von Mitarbeitenden mit Fixgehältern. 

Weitere Informationen dazu findest Du hier: 
Abwesenheit erstellen

Hierzu gibt es auch eine Idee welche, in eine ähnliche Richtung geht. 

https://community.personio.de/ideas/status-beschaeftigungsverbot-1117


Mit lieben Grüßen,

Lydia 

Zum Originalpost

4 Antworten

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  • Community Superstar
  • 752 Kommentare
  • 6. Dezember 2023

individuelles Beschäftigungsverbot kann ja von einer Stundenreduzierung bis auf Arbeitsverbot alles sein. Welchen Fall meinst du denn?


  • Autor
  • Visitor
  • 1 Kommentar
  • 7. Dezember 2023

Ich meine ein vollständiges Beschäftigungsverbot. Danke für die konkretisierende Nachfrage!


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  • Community Superstar
  • 752 Kommentare
  • 7. Dezember 2023

ok, da sich ja am Gehalt nichts ändert haben wir in Personio selbst keine Änderung vorgenommen. Bei uns wird dann beim Lohn mitgeteilt, das hier ein BV vorliegt


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Hi @Lenidude

 

vielen lieben Dank für Deine Frage. 

Ihr könnt das Beschäftigungsverbot als Krankheit laufen und Eurem Steuerberater mitteilen, dass der Lohn nach 6 Wochen nicht gekürzt wird (Personio kürzt das Gehalt nach 6 Wochen nicht automatisch). Alternativ kann auch eine separate Abwesenheit angelegt werden. Diese könnt Ihr z.B Beschäftigungsverbot nennen. Abwesenheiten aber in der Regel keine Auswirkungen auf das Gehalt von Mitarbeitenden mit Fixgehältern. 

Weitere Informationen dazu findest Du hier: 
Abwesenheit erstellen

Hierzu gibt es auch eine Idee welche, in eine ähnliche Richtung geht. 

https://community.personio.de/ideas/status-beschaeftigungsverbot-1117


Mit lieben Grüßen,

Lydia