Hallo @Renate Göpfert,
zum Thema erneute Probezeit und erste Betriebszugehörigkeit, das ist tricky:
Ob eine erneute Probezeit wirklich zulässig ist, hängt gesetzlich von verschiedenen Faktoren ab. Da es hier teilweise keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, ist in jedem individuellen Fall zu prüfen, ob eine Probezeit zulässig ist. Allerdings spielen dabei Faktoren, wie lang die Zeit zwischen den Beschäftigungen ist oder welche Tätigkeiten der Arbeitnehmer ausführt, eine Rolle. Liegen beispielsweise nur zwei oder drei Monate zwischen ihrer alten und der gewünscht neuen Anstellung beim gleichen Arbeitgeber vor, so kann von einem „nahtlosen“ Übergang die Rede sein. Kommt hinzu, dass Sie mindestens sechs Monate für den Arbeitgeber gearbeitet haben, so greift der Kündigungsschutz und eine erneute Probezeit ist nicht zulässig. Anders gestaltet es sich, wenn mehr als drei Monate zwischen den Anstellungen liegen und/oder Sie vorher weniger als sechs Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren.
Das solltet Ihr noch einmal genau prüfen.
Grundsätzlich würde ich dann so verfahren (um rechtlich sauber zu sein), dass ich einen neuen Datensatz für die Bewerbung anlegen würde und bei erfolgreicher Bewerbung dann den Datensatz von der ersten Anstellung bei Euch reaktivieren würde.
Viele Grüße aus Düsseldorf,
sissi