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Answered

Feiertagskalender


Cosima Christian
Communicator
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Hallo zusammen,

ich würde gerne eure Herangehensweise zur Zuordnung der Feiertagskalender erfahren.

In unserem Unternehmen stellen wir Mitarbeitende deutschlandweit ein und ordnen sie jeweils einer unserer Unternehmens-Betriebsstätte zu. Wir haben keine Regelung zu festem Home-Office, sondern praktizieren mobiles Arbeiten. 

Ein Beispiel: Wir haben einen Mitarbeiter, der in Bayern arbeitet, aber der Betriebsstätte Berlin zugeordnet ist. Aktuell gelten für ihn die Berliner Feiertage. Allerdings habe ich erfahren, dass dies möglicherweise nicht korrekt ist. Deshalb möchte ich gerne wissen, wie ihr das in euren Unternehmen handhabt.

Vielen Dank und beste Grüße,

Cosima

Beste Antwort von Support Vergütungsmanagement

Hallo @Cosima Christian,

vielen Dank für Deine Frage!

Viele Unternehmen weisen Mitarbeitenden den Feiertagskalender zu je nachdem in welchem Ort bzw. Bundesland Sie leben und arbeiten. Du kannst unter Einstellungen > Standort für die jeweiligen Orte/ Bundesländer eigene Standorte erstellen wie z.B “Bayern Remote”. Dem Standort kannst Du anschließend einen eigenen Feiertagskalender zuweisen und den Mitarbeitenden dem Standort hinzufügen. Dadurch hat die Person die richtigen Feiertage.

Falls Du weitere Fragen hast, melde Dich gerne bei uns!
Ich wünsche Dir eine schöne Restwoche. ☀️

Liebe Grüße,
Duc-Anh

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3 Antworten

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Hallo @Cosima Christian,

vielen Dank für Deine Frage!

Viele Unternehmen weisen Mitarbeitenden den Feiertagskalender zu je nachdem in welchem Ort bzw. Bundesland Sie leben und arbeiten. Du kannst unter Einstellungen > Standort für die jeweiligen Orte/ Bundesländer eigene Standorte erstellen wie z.B “Bayern Remote”. Dem Standort kannst Du anschließend einen eigenen Feiertagskalender zuweisen und den Mitarbeitenden dem Standort hinzufügen. Dadurch hat die Person die richtigen Feiertage.

Falls Du weitere Fragen hast, melde Dich gerne bei uns!
Ich wünsche Dir eine schöne Restwoche. ☀️

Liebe Grüße,
Duc-Anh


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  • Community Superstar
  • 752 Kommentare
  • 20. März 2024

Wir haben das ähnlich wie ihr gehandhabt, wurden aber im letzten Jahr von unseren Anwälten belehrt, das dies nicht richtig ist. Maßgeblich für die Feiertagsberechnung ist das Bundesland, in dem die maßgebliche Arbeitszeit absolviert wird. das dürfte dann für den Kollegen aus Bayern wahrscheinlich die bayerischen Feiertage sein


Cosima Christian
Communicator
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Danke @MaCherie1 für deine Rückmeldung. Wir werden es jetzt auch “glattziehen” müssen.
Habt ihr es ab sofort oder ab dem nächsten Kalenderjahr korrigiert?

Liebe Grüße
Cosima