Ansprache in Arbeitsverträgen


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Hallo Community 😃,

ich würde gerne Eure Meinungen hierzu einholen:
Wir duzen unsere Mitarbeitenden ab der Stellenanzeige bis zum Beschäftigungsende auf allen Ebenen aber in den Arbeitsverträgen und Änderungen benutzen wir “Sie” oder “der/die Arbeitnehmerin”. Das finde ich altbacken und unpersönlich. Daher habe ich beschlossen, dass wir alle Arbeitsverträge, Änderungen etc. auf “Du “ abändern werden.
Was ist Eure Meinung dazu, wie handhabt Ihr das? 


Viele Grüße
Sissi


11 Antworten

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@sissi Kistner Super spannend! Erlebe genau diese Überlegungen gerade in einem Unternehmen. In den meisten Konstellationen arbeite ich allerdings mit Arbeitsverträgen, in denen gar keine direkte Rede zur Anwendung kommt, sodass zwar vom “Arbeitnehmer” und “Arbeitgeber” die Rede ist, aber nirgendwo “Du” oder “Sie” verwendet wird.

Letztendlich glaube ich, dass dieses Themenfeld (Vertragsgestaltung, Arbeitsrecht, etc.) nicht offen ist für Trends und “Modernität”. Arbeitsverträge sind ja vor allem dem Grundsatz der Klarheit unterworfen, d.h. jede Partei und jede Regelung muss identifizierbar und verständlich sein und so gut wie keinen Interpretationsspielraum geben. VG!

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Hallo @Nina Hellmann,

vielen Dank für Deinen Input 👍🏻.
Auch das Arbeitnehmer, Arbeitgeber möchte ich auf Vornamen und Nachnamen und beim Arbeitgeber dann auf BILDQUADRAT ändern.

Viele Grüße
Sissi

 

 

 

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Hallo Sissi,

vielen Dank für deine Frage! Ich finde das ein spannendes Thema, wir haben eine ähnliche Situation im Unternehmen. Generell duzen wir uns im Unternehmen und auch unsere Kunden.
Bei vertraglichen Themen wird aber immer auf das Sie verwiesen.

Viele Grüße,
Sarah

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Guten Morgen,

da wir uns nicht duzen, stellt sich die Frage bei uns konkret nicht, aber ich sehe es wie @Nina Hellmann , selbst wenn wir uns duzen würden, im Vertrag ist es alles sehr “steril” bzw. neutral, da steht kein Sie drin, sondern nur Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin (das passen wir immerhin an).

Beste Grüße

Dash

Hallo zusammen,

eine direkte Ansprache in Arbeitsverträgen ist mir noch nie untergekommen und fände ich unprofessionell. Üblicherweise werden in einem (nicht nur Arbeits-)Vertrag beide Parteien allein in dritter Person genannt.

Für alle Verträge und sonstigen Vereinbarungen mit solchem Charakter gilt aus meiner Sicht die Devise: Kein Schnickschnack, kein Blabla, kein Wohlfühlen, sondern möglichst große inhaltliche Klarheit zur Vermeidung jeglicher Missverständnisse (die immer erst im Nachhinein ein Problem wären, im Vorhinein ist sowieso alles Sonnenschein). Wir sind damit bisher immer gut gefahren.

Schöne Grüße! XG8YL

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@XG8YL Schließe mich Dir an! Und lustig ist Deine Kommentar noch obendrein, finde ich :)

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@sissi Kistner Wir überlegen gerade des Gleiche. Wir duzen uns im Unternehmen alle und duzen auch in den Stellenanzeigen und während des ganzen Einstellungsprozesses, da das einfach unserer Kultur entspricht. Um dieses typische “Wir verwenden die männliche Schreibweise, aber sprechen Personen aller Geschlechter an” zu vermeiden, schlägt mein Teamleiter jetzt vor, auch den Arbeitsvertrag in direkte Ansprache zu ändern, also etwa “Du wirst ab dem 01.05.2023 als … angestellt”. Deine Arbeitszeit beträgt 40 Stunden/Woche. usw.

Mein “Problem” ist hier nicht ein bisheriges “Sie”, sondern dass unser Arbeitsvertrag komplett ohne direkte Ansprache formuliert ist. Sollte/Kann man das so einfach umstellen? Ich finde, es klingt alles viel ansprechender, aber wie schon von anderen Kommentierenden hier angemerkt, ist es ja ein Vertrag zwischen 2 Parteien und nicht eine Mitteilung von einer Partei an die andere. Ich finde hierzu auch nur ganz schwer weitere Informationen. Wie weit seid ihr da mit euren Überlegungen? Habt ihr bisher in euren Arbeitsverträgen tatsächlich schon direkte Ansprache drin (egal ob in Du- oder Sie-Form)?

 

Viele Grüße,

Anja

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Hallo @Anja_YT,

vielen Dank für Deine Nachricht. Leider bin ich wegen anderer Dinge mit dem Thema noch nicht weiter gekommen. Ich sehe es pragmatisch und werde es einfach in Du und/oder Vorname Nachname abändern. Es ist hier gesetzlich keine Form vorgeschrieben und ich sehe keine Hindernisse dafür. 

Viele Grüße
Sissi

 

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Hi @sissi Kistner,

abgesehen von der rechtlichen Perspektive, könnte Dich folgender Beitrag über den Arbeitsvertrag von Tony's Chocolonely interessieren. Sie sind zwar based in Amsterdam, jedoch finde ich den Ansatz ziemlich disruptiv und inspirierend!
https://www.corporate-rebels.com/blog/rethinking-the-employment-contract

Wir haben uns heute Mittag darüber unterhalten, dabei musste ich direkt an Dich und Deinen Beitrag denken. 😊

LG Lena

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Hallo @Lena,

das finde ich natürlich ne Klasse Sache 🚀.
Danke, dass Du an mich gedacht hast 😍.

LG Sissi

 

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@sissi Kistner Wir überlegen gerade des Gleiche. Wir duzen uns im Unternehmen alle und duzen auch in den Stellenanzeigen und während des ganzen Einstellungsprozesses, da das einfach unserer Kultur entspricht. Um dieses typische “Wir verwenden die männliche Schreibweise, aber sprechen Personen aller Geschlechter an” zu vermeiden, schlägt mein Teamleiter jetzt vor, auch den Arbeitsvertrag in direkte Ansprache zu ändern, also etwa “Du wirst ab dem 01.05.2023 als … angestellt”. Deine Arbeitszeit beträgt 40 Stunden/Woche. usw.

Mein “Problem” ist hier nicht ein bisheriges “Sie”, sondern dass unser Arbeitsvertrag komplett ohne direkte Ansprache formuliert ist. Sollte/Kann man das so einfach umstellen? Ich finde, es klingt alles viel ansprechender, aber wie schon von anderen Kommentierenden hier angemerkt, ist es ja ein Vertrag zwischen 2 Parteien und nicht eine Mitteilung von einer Partei an die andere. Ich finde hierzu auch nur ganz schwer weitere Informationen. Wie weit seid ihr da mit euren Überlegungen? Habt ihr bisher in euren Arbeitsverträgen tatsächlich schon direkte Ansprache drin (egal ob in Du- oder Sie-Form)?

 

Viele Grüße,

Anja

wir sind gerade dabei unsere Verträge umzustellen. Bei uns wurde die direkte Ansprache vom Vorstand abgelehnt, laut unseren Anwälten kann man es aber durchaus so machen

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