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Hallo liebe Community, 

 

kennt ihr euch besonders gut mit Freiberuflern/Freelancern aus? 

Wenn ich einen Freelancer habe, der ab und an ins Büro gefahren kommt, dafür auch vertraglich eine Reisekostenpauschale erhält, gilt die Fahrzeit des Freelancers zum Büro dann als Arbeitszeit und muss quasi nochmal vergütet werden? Oder ist das mit der Erstattung der Reisekosten abgedeckelt?

Wäre froh, wenn ihr mir helfen könntet!

Liebe Grüße
Dana 

Hallo @Dana ,

leider kann ich dir nicht helfen, finde es aber super, dass du hier auch mal wieder ein HR-Thema anfragst neben all den technischen Fragen hier sonst (nicht von dir).

Werde mich hier mal einklinken und schauen, was ich lernen kann.

Beste Grüße

Dash


Hallo, 

 

ich habe gerade heute die Lösung von unserer Arbeitsrechtlerin erfahren. Wenn im Freelancer/Freiberufler Vertrag nicht explizit festgesetzt ist, dass Freiberufler*innen ins Büro des Auftraggebers kommen sollen, dann gilt die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit (außer es wurde nachweislich von unterwegs gearbeitet). 

LG Dana


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