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ich bin Mitarbeiter und habe das Problem, dass ich keine Rechte im System habe, um beispielsweise eine Excel-Datei für die Zeiterfassung hochzuladen. Stattdessen muss ich täglich und manuell meine Arbeitszeiten erfassen – eine recht repetitive Aufgabe, die eigentlich von einer Maschine übernommen werden sollte. Anmerkung: Die Erfassung über die App habe ich verworfen - ich habe kein Handy am Arbeitsplatz.

 

Um das Problem für mich zu lösen, habe ich für mich eine Browsererweiterung entwickelt, die die Zeiterfassung automatisiert. Diese liest die Seite aus, greift auf lokal gespeicherte Arbeitszeiten (im JSON-Format) zu und füllt die Eingabefelder automatisch aus. Ich muss die Daten zwar noch bestätigen, aber ich erspare mir das manuelle Eintippen für jeden Tag.

 

Nun zu meiner Frage: Da ich diese Erweiterung auf GitHub veröffentlichen möchte, bin ich unsicher, unter welchen Bedingungen ich das tun kann. Die Erweiterung ist speziell für die Nutzung mit Personio gedacht, und ich habe keinen direkten Bezug zur Marke. Welche rechtlichen Aspekte muss ich dabei beachten, insbesondere hinsichtlich des Markennamens? Im Manifest der Erweiterung muss die URL der Anwendung enthalten sein, und in der Readme sollte der Zweck der Erweiterung klar beschrieben werden. Wie vermeide ich hierbei potenzielle Konflikte mit der Marke Personio?

Hi @Niederschelden
Nicht wundern, ich habe auch hier Deine Frage aus dem ursprünglichen Beitrag gelöst, da es hier vor allem um die Browserextension geht. 
Cool, dass Du so etwas bauen kannst. 
Sofern das für Deinen Arbeitgeber in Ordnung ist, kannst Du mit der Browsererweiterung arbeiten. :)

Zu Deiner Frage, die Erweiterung auf GitHub zu veröffentlichen: Solange Du nichts verkaufst und lediglich etwas präsentierst, was Du zur Verfügung stellst, sollten hier keine Probleme auftreten. Die Anwendung gehört Dir, und der Person, die sie nutzt, muss klar sein, dass dieser Code nicht von Personio selbst stammt.

Personio ist zwar eine eingetragene Marke, aber Du verwendest unseren Namen nicht zu Werbezwecken, sondern zur Funktionsbeschreibung.

Liebe Grüße
Lena


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