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Hallo zusammen,

ich habe beim Anlegen unserer Mitarbeiter den Resturlaub aus dem Vorjahr 2022 manuell eingetragen und dann für 2023 auch manuell den Kontostand um eine bestimmte Anzahl von Tagen (Bsp.: 30 Urlaubstage für 2023) angepasst - also keine Kontingentregel zugewiesen.

Dies wollte ich nachträglich machen, allerdings erst gültig für 2024. Wenn die entsprechende Kontingentregel angewendet wird - mit Gültig ab: Nächster Anspruchszeitraum, erhöht sich beim Mitarbeiter trotzdem schon für 2023 der Urlaubsanspruch, ist also doppelt.

 

ohne Kontingentregel
nach Zuweisung Kontingentregel

Kann man Kontingente einheitlich z. B. ab 01.01.2024 zuweisen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung und Tipps. 😊

Ergänzung:

Wenn man dann die Regel nochmal aktualisiert, wird zwar angegeben, dass das neu zugewiesene Kontingent ab 01.01.2024 in Kraft tritt, aber die Aufsummierung in 2023 bleibt trotzdem.

 

Schöne Grüße


Moin, 

das “erste” Kontingent gilt, afaik, immer vom Anstelldatum an. 

In Deinem zweiten Screenshot sieht man auch “zugewiesen seit dem 01. April 2019” - was vermutlich das Anstelldatum des MA ist. 

 

Du könntest ein Kontingent mit 0 Tagen erstellen und allen MA zuweisen - ab Anstelldatum. 
Und dann ab 01.01.2024 das mit den echten Tagen, das sollte funktionieren. 

 

Gruß
Alex


Dankeschön. 😁 Hat funktioniert.


Hallo @AlexB

vielen Dank für die Beantwortung der Frage. 🙂 @Yumikoko, ich möchte Dir sehr gerne noch den folgenden Helpcenter-Artikel zur Verfügung stellen, da hier hilfreiche Tipps verraten werden, die Ihr ggf. in der Zukunft nutzen könnt. 🙂

Viele Grüße

Efrain


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