Hallo - ich habe eine Frage zum Thema anteiliger Urlaub: der Urlaubsanspruch unserer Werkis richtet sich ja nach der Anzahl an Arbeitstagen. Wenn jetzt jemand im Laufe des Jahres von z.B. 5 auf 3 Tage switcht, was passiert dann mit bereits genehmigtem Urlaub, der dann das Kontingent übersteigt?
Das lässt sich leider teilweise leider nicht im Voraus planen, da die Leute ihre Pläne für das laufende Semester meisten recht spät bekommen und wir dann die Arbeitszeiten anpassen müssen.
Ich danke im Voraus für Hilfe. LG Anni