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Hey, 

 

hat jemand von euch schon die neue Regelung eingestellt, dass man die Anwesenheit nur eine gewisse Anzahl an Tagen in der Vergangenheit einstellen kann?

 

Wenn ja, wie klappt das, wenn man es doch mal tun muss? 

ZB Weil ein Mitarbeiter in Urlaub geht und vor dem Urlaub vergisst, seinen Tag einzutragen. Dann ist der Tag ja gesperrt. Kann das dann von einem HRler noch geändert werden? Oder nur Admin? Welche Rechte benötigt man?

 

LG

Pauline

Moin @PaulineSch

 

aktuell kann das noch jeder MA mit Bearbeitungsrechten nachtragen. 

Also Admin by default, und evtl. Vorgesetzte mit den entsprechenden Rechten. 

 

Gruß

Alex


Hey @AlexB,

 

danke für die Antwort .

Okay, das heißt, ich darf dem MA aber immer noch nicht die Bearbeitungsrechte geben, sondern muss bei “Vorschlagsrecht” bleiben? Was ist, wenn ich keinen Genehmigungsprozess eingerichtet habe? 

 

Heißt: Bekomme ich es hin, dass jeder MA seine eigenen Zeiten eintragen darf, ohne dass jemand diese genehmigen muss und so, dass trotzdem zieht, dass der MA das nicht mehr als x Tage in der Vergangenheit machen darf. 


Ja das geht, haben wir auch so. 
Keine Genehmigung, aktuell für 5 Tage in der Vergangenheit erlaubt.

D.h. am Montag kann ein MA ggfs. noch letzte Woche Mi-Fr eintragen (=vorschlagen mit automatischer Genehmigung). 

 

Was aktuell nicht geht, weil buggie, ist die Sperre von genehmigten Zeiten in der “Vergangenheit”. 

Personio legt die “Vergangenheit” sehr wörtlich aus, wenn ein MA ohne Genehmigung was für den aktuellen Tag einträgt, und das “genehmigt” wird - dann kann er den aktuellen Tag nicht mehr bearbeiten ;)

 

Ich weiße auch noch mal auf meine Idee zu diesem Thema hin:

 


@PaulineSch @AlexB Hallo Ihr beiden, lese gerade mit Interesse Euren Austausch hier und wollte mal nach Euren Erfahrungen fragen: funktionieren die Einstellungen für Euch nach wie vor gut?

Ich möchte gern erlauben, dass in einer Landschaft ohne Genehmigungsvorbehalt (d.h. eine Zeiterfassung ist direkt drin im System) eine erfasste Zeit auch im Nachhinein noch (zB 5 Tage lang) von dem MA korrigiert werden kann. Geht das noch? VG!


Hey @Nina Hellmann 

 

Wir haben einen “Soft Launch” gemacht. Bei uns kann man jetzt Arbeitszeit bis 28 Tage eintragen, danach ist es gesperrt. Wir wollen die Zeit nach und nach verkürzen, aber da wir so unsere Kandidaten haben, dachten wir, wir gewöhnen die erstmal ein wenig an das Prinzip ;) 

 

Das funktioniert soweit auch gut. Es ist natürlich erstmal ein bisschen nervig für jemanden, HR schreiben zu müssen, wenn ältere Zeiteinträge von HR dann eingefügt werden müssen. Allerdings sorgt es auch dafür, dass es danach eigentlich nicht mehr vorkommt. 

 

Wenn man direkt mit kurzer Zeit (zB 5 Tage wie von dir vorgeschlagen) anfängt, sollte man - je nach Mitarbeitern - sich vielleicht drauf einstellen, dass HR am Anfang relativ viel Arbeit hat für die Mitarbeiter die Zeiten nachzutragen. 

 

Rein technisch läuft das aber alles sehr super. Hoffe das hilft!

 

Lg

Pauline


@PaulineSch Klasse, danke Dir für Deine ultra-schnelle Rückmeldung! Das, was Du schreibst, beziehst Du aber ausschließlich auf erstmalige Zeiterfassungen, richtig? Und nicht auf Konstellationen, in denen eine bereits vorgenommene Zeiterfassung nachträglich geändert werden soll? 

Habe anscheinend aktuell eine Einstellung vorgenommen, die dazu führt, dass eine eingetragene Erfassung x Tage später nicht mehr durch den MA selbst geändert werden kann, sondern nur noch durch Hilfe durch den Vorgesetzten … DANKE Dir für Deinen Support! VG!


Hey @Nina Hellmann 

 

Das ist das gleiche bei Personio. Also Eintragung UND Änderung werden dann gesperrt und können nur noch durch MA mit Bearbeitungsrecht auf Anwesenheiten vorgenommen werden. 

 

LG

Pauline


@PaulineSch Ahhh, ok, ich verstehe. D.h. für x Tage (Zahl lege ich selbst fest) kann jede/r seine Zeiten eintragen und/oder korrigieren und nach Ablauf dieser Frist kann das nur noch jemand mit Bearbeitungsrechten? VG!


@Nina Hellmann Genau :D 


@PaulineSch You made my day! 🙏 DANKE!


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