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Frage

Elternteilzeit in Elternzeit abbilden


Eine Mitarbeiterin ist bis Mitte nächsten Jahres in Elternzeit und beginnt nun ab 01.07. mit Elternteilzeit. Wie bilde ich das in Personio ab?

4 Antworten

Andrea B.
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • July 1, 2026

Hallo ​@Gottlieber , 

wir haben ein neues Arbeitszeitmodell bei MA hinterlegt. 

Das hat super funktioniert. 

Wenn dann die Mitarbeiterin wieder nach der Elternzeit einsteigt, bekommt sie entweder ihr altes Arbeitszeitmodell zurück oder man gibt ihr dann das von ihr gewünschte. 

Viele Grüße
Andrea

 


  • Autor*in
  • Follower
  • July 2, 2026

Hallo Andrea,

vielen Dank für deine Rückmeldung.

Aber d.h. ihr habt die Abwesenheit Elternzeit dann ausgetragen? Die Elternzeit ist durch die Aufnahme der Elternteilzeit aber ja nicht beendet. Wie bildet ihr die Elternzeit dann ab?

 

Viele Grüße

Gottlieber


Andrea B.
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • July 2, 2026

Hallo, 

da sie Anwesend war und gearbeitet hat, habe ich die Abwesenheit Elternzeit rausgenommen. Wir haben aber dokumentiert, dass es ein sowohl als auch ist. Sie hat zu einem späteren Zeitpunkt wieder 100 % Elternzeit genommen, dann habe ich die Abwesenheit wieder eingesetzt. Wenn ich eine Auswertung in Personio mache, habe ich dann leider weniger Abwesenheitstage. 

Man müsste höchstens ausprobieren, ob man eine neue Abwesenheit macht (Arbeit in Elternzeit) oder so etwas. Die Abwesenheit darf sich nur nicht auf die Gehaltsauszahlung und die Zeiterfassung auswirken. 

Da mir aber eine richtige Abrechnung wichtiger war, als die genaue Anzahl von Elternzeittagen, habe ich darauf verzichtet. 

Viele Grüße
 


AM_HR
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • July 2, 2026

Hallo ​@Gottlieber,

wenn die MitarbeiterInnen in Teilzeit in Elternzeit wechseln, verändern wir lediglich das Arbeitszeitmodell. Somit werden die richtigen Stunden angezeigt. Wir tragen das Ende der Teilzeit in Elternzeit nicht nochmal separat irgendwo ein, ändern aber direkt das Arbeitszeitmodell zum entsprechenden Ende der Teilzeit in Elternzeit. Somit ist der Wechsel hinterlegt. Sollten die MitarbeiterInnen dann eine weitere Teilzeit in Elternzeit/Elternzeit/Brückenteilzeit/Teilzeit benötigen, werden sie sich in der Regel von sich aus melden. 

VG, Jan