Hallo liebe Community,
aus § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz ergibt sich eine Aufbewahrungsfrist für die Arbeitszeiterfassung von 2 Jahren.
Wie können wir sicherstellen, dass die erfassten Arbeitszeiten nach 2 Jahren gelöscht werden?
Wenn das nicht automatisch passiert in Personio, wie macht man das “zu Fuß”?
DANKE und Liebe Grüße!
Beste Antwort von Lena
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