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Minijobber auf Stundenbasis überschreiten 520€-Grenze


Hallo zusammen, 

 

ich habe eine Frage und hoffe, dass hier jemand eine Lösung oder eine Idee hat, wie wir das Problem angehen können. :) 

Wir haben bei uns einige Minijobber, die bei uns als geringfügig Beschäftigte angestellt sind. Soe können daher maximal 520 € verdienen. Die Bezahlung erfolgt nicht mehr pauschal, sondern es werden in Personio Stunden erfasst und dementsprechend wird mit dem Stundenlohn abgerechnet. Es wird also jede Stunde bezahlt, die gearbeitet wurde.

Jetzt sind wir in den letzten Monate auf zwei Probleme gestoßen: 
Zum einen gibt es keine Warnung, wenn ein Stundenlöhner mehr Stunden einträgt, als er bezahlt bekommen kann. Wenn ich dann in der Lohnabrechnung sehe, dass ich in Summe auf 540 € komme, kann ich die Stunden nicht auszahlen, da sie die 520€-Grenze überschreitet. Wie geht ihr damit um? Bei uns haben wir jetzt die Minijobber selber gebeten, einen Überblick über die maximalen Stunden in der Woche zu haben, damit nicht zu viele Stunden gesammelt werden, die dann nicht ausbezahlt werden können. Auch die Teamleads wurden gebeten, einen Überblick über die Stunden der Mitarbeitenden zu behalten. Bei großen Teams wird das allerdings immer mehr Aufwand und ist langfristig auch keine effektive Lösung.

 

Außerdem hatten wir im vergangenen Monat zwei Feiertage (Niedersachsen), die auch für Stundenlöhner bezahlt sind, solange sie an den Tagen normalerweise arbeiten würden. In der Lohnabrechnung mussten die Stunden händisch eingetragen werden, damit die Feiertage bezahlt werden. In der Übersicht der Anwesenheit und im Reiter ‘Gehalt’ ist das für den Arbeitnehmer jedoch nicht ersichtlich. Lediglich in der Lohnabrechnung taucht die richtige Anzahl an bezahlten Stunden auf. Das führt dazu, dass wir viele Rückfragen bekommen und die Arbeitnehmer ihr Gehalt nicht mehr nachvollziehen können. Hat da jemand Tipps?  

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Beste Antwort von AM_HR 10 November 2023, 08:20

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2 Antworten

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Guten Morgen @lynnboxx.

auch geringfügige Beschäftigte haben die Pflicht auf ihre Arbeitszeiten zu achten. Das unterscheidet sich nicht von anderen Arbeitnehmern. In unseren Verträgen steht sehr eindeutig drin, dass die Grenze von 520€ nicht überschritten werden darf. Solange es keine angewiesene Mehrarbeit gibt, werden Arbeitsstunden über die 520€-Grenze hinaus nicht gewertet und nicht bezahlt. 

Bei Feiertagen oder auch bei krankheitsbedingten Abwesenheiten tragen wir an den entsprechenden Tagen eine fiktive Arbeitszeit mit Kommentar ein. 

Viele Grüße

Jan

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Moin @lynnboxx 

auch ein Minijobber darf (rein rechtlich) mal mehr verdienen als 520 EUR/mtl 😀

Wichtig ist, dass die maximale jährliche Grenze nicht über 6.240 EUR liegt.

Die Minijob Zentrale erklärts:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/lohn/18_mehr_als_520euro_verdienen/faq_18_mehr_als_520euro_verdienen.html

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