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Neue Abwesenheitsrichtlinien für Elternzeit und Mutterschutz richtig einstellen

  • August 20, 2026
  • 3 Antworten
  • 41 Aufrufe

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Hallo zusammen,

wir sind dabei nun unsere Abwesenheitsrichtlinien zu aktualisieren, da nun die Option über “Arbeitsverhältnis aussetzen” wegfällt.

Nun gibt es ja sowohl für Mutterschutz als auch für Elternzeit eine Best-Practice Abwesenheitsrichtlinie, die man als Grundlage für die Anpassung der bestehenden Richtlinien für Mutterschutz und Elternzeit nutzen kann. Folgendes kann ich aber nicht verstehen:

 

Mutterschutz:

Dort wird das Gehalt ab Tag 0 anteilig gekürzt. Was ist denn aber mit der Aufstockung über die durch die Krankenkasse gezahlten 13€/Tag. Ist die Person einen kompletten Monat in MuSchu, wird das Gehalt auf 0€ gesetzt, was ja nicht korrekt ist. Für uns zwar erstmal nicht so schlimm weil die Lohnabrechnung über Datev läuft, für Auswertungen aber trotzdem nicht richtig.

 

Elternzeit:

Das System hatte bei “Arbeitsverhältnis aussetzen” den Urlaubanspruch entsprechend der deutschen Gesetzgebung immer für jeden vollen Kalendermonat in der Elternzeit um ein Zwölftel (1/12) gekürzt. Die Best-Practice Richtlinie empfiehlt, den Urlaubsanspruch nicht zu kürzen. Wieso? Uns wird aber auch nicht wirklich klar, was nun einzustellen ist, dass der Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat in der Elternzeit um ein Zwölftel (1/12) gekürzt wird. Hat hier jemand einen Tipp?

 

Vielen Dank im Voraus für alle Rückmeldungen!

Beste Antwort von KatharinaS.

Hallo ​@NC36,

super spannende Fragen. Die Entscheidungen für Vorlagen kann ich etwas beleuchten. Wichtig ist mir, zu betonen, dass es sich dabei um Vorlagen bzw. Empfehlungen handelt. Wenn dies bei Euch intern anders gehandhabt wird, empfehlen wir auf jeden Fall, die entsprechenden Einstellungen anzupassen.

 

Zur deutschen Vorlage für Mutterschutz:

Die Vorlage empfiehlt das Gehalt für diesen Zeitraum zu reduzieren, da es in Deutschland nicht einer Standard-Gehaltsberechnung entspricht. Mit den aktuellen Einstellungen ist eine Reduzierung ab einem bestimmten Tag möglich oder eben keine Reduzierung. 

Unsere Empfehlung wäre deshalb die Reduzierung und das eigentliche Gehalt manuell z.B. über einmalige Vergütungen zu hinterlegen. Genauso kannst Du es auch ungekürzt lassen, da Ihr Euch in beiden Fällen mit der Krankenkasse und Steuerberatung abstimmen müsstet.

 

Zur deutschen Vorlage für Elternzeit:

Die Kürzung des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit ist in Deutschland optional. Es ist also die Entscheidung des Arbeitgebers und keine gesetzliche Pflicht. Da sie nicht zwingend vorgeschrieben ist, wendet die Vorlage diese Kürzung standardmäßig nicht an und ist absichtlich auf „Nein“ voreingestellt. Falls bei Euch der Urlaubsanspruch während der Elternzeit gekürzt werden soll, kannst Du die Einstellung entsprechend anpassen.

 

Wichtig bei beiden Themen: Stimme Dich im Zweifelsfall am besten mit Eurem Steuerbüro und/oder Rechtsberatung ab.

 

Zu dem Unterschied Monatlich anteilig (Kalender) und Monatlich anteilig (rollierend) habe ich hier die unterschiedliche Berechnung an einem Beispiel gezeigt. Schaue es Dir gerne an und sag Bescheid, wenn Du noch Fragen dazu hast.

Beste Grüße

Katharina

3 Antworten

SarahHen
Community Superstar
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  • Community Superstar
  • August 20, 2026

Hi ​@NC36,

bei der Elternzeit kann ich dir weiterhelfen.

Wenn ihr die Mitarbeitenden informiert, dass ihr die gesetzliche Kürzung vornehmt, muss es in den Einstellungen wie folgt aussehen:

Warum die Best Practice sei, den Urlaubsanspruch nicht zu kürzen, kann ich dir allerdings nicht sagen 😅

 

Mutterschutz bin ich auch raus und hoffe, dass da jemand eine Idee hat.

 

Viele Grüße


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  • Autor*in
  • Follower
  • August 20, 2026

Hallo Sarah,

 

erstmal vielen Dank für deine Antwort! Wo ist denn genau der Unterschied zwischen rollierendem Monat und Monatlich (Kalenderjahr).

 

Wenn ich Monatlich (Kalenderjahr) auswähle wird mir folgendes angezeigt, was ja auch korrekt klingt:

 

Monatlich (Kalenderjahr) ab Tag 1 angewendet

Reduziert den Anspruch nur für vollständige Kalendermonate Abwesenheit. Teilmonate werden ignoriert.


KatharinaS.
Community Moderator
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  • Community Moderator
  • Antwort
  • August 25, 2026

Hallo ​@NC36,

super spannende Fragen. Die Entscheidungen für Vorlagen kann ich etwas beleuchten. Wichtig ist mir, zu betonen, dass es sich dabei um Vorlagen bzw. Empfehlungen handelt. Wenn dies bei Euch intern anders gehandhabt wird, empfehlen wir auf jeden Fall, die entsprechenden Einstellungen anzupassen.

 

Zur deutschen Vorlage für Mutterschutz:

Die Vorlage empfiehlt das Gehalt für diesen Zeitraum zu reduzieren, da es in Deutschland nicht einer Standard-Gehaltsberechnung entspricht. Mit den aktuellen Einstellungen ist eine Reduzierung ab einem bestimmten Tag möglich oder eben keine Reduzierung. 

Unsere Empfehlung wäre deshalb die Reduzierung und das eigentliche Gehalt manuell z.B. über einmalige Vergütungen zu hinterlegen. Genauso kannst Du es auch ungekürzt lassen, da Ihr Euch in beiden Fällen mit der Krankenkasse und Steuerberatung abstimmen müsstet.

 

Zur deutschen Vorlage für Elternzeit:

Die Kürzung des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit ist in Deutschland optional. Es ist also die Entscheidung des Arbeitgebers und keine gesetzliche Pflicht. Da sie nicht zwingend vorgeschrieben ist, wendet die Vorlage diese Kürzung standardmäßig nicht an und ist absichtlich auf „Nein“ voreingestellt. Falls bei Euch der Urlaubsanspruch während der Elternzeit gekürzt werden soll, kannst Du die Einstellung entsprechend anpassen.

 

Wichtig bei beiden Themen: Stimme Dich im Zweifelsfall am besten mit Eurem Steuerbüro und/oder Rechtsberatung ab.

 

Zu dem Unterschied Monatlich anteilig (Kalender) und Monatlich anteilig (rollierend) habe ich hier die unterschiedliche Berechnung an einem Beispiel gezeigt. Schaue es Dir gerne an und sag Bescheid, wenn Du noch Fragen dazu hast.

Beste Grüße

Katharina