Hallo,
ich bin Quereinsteiger im Personalwesen und bin mir im Moment nicht sicher, wie der § 4 des ArbZG zu lesen ist.
“Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer werktäglichen Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und von mindestens 45 Minuten bei einer werktäglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden zu unterbrechen.”
Wenn ein Teammitglied aufgrund einer Dienstreise mehr als 12 Stunden arbeitet, verlangt Personio alle 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten. Im §4 steht nicht alle 6 Stunde sondern nach 6 Stunden.
Wenn die Arbeitszeit z.B. zwischen 08:00 Uhr und 21:00 Uhr liegt, muss dann eine Pause von 45 Minuten oder von 1 Stunde und 15 Minuten, wie von Personio gefordert, genommen werden?
Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass die Pause 45 Minuten beträgt?
VG,
Katja
Beste Antwort von Mell
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