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Guten Morgen

ich benötige Eure Hilfe.

Eine Kollegin geht in den Mutterschutz und nimmt noch 10 Urlaubstage mit.
Wenn sie 2025 zurückkommt möchte Sie nicht mehr 40 Std sondern 20 Std arbeiten und das nicht an 5 sondern an 4 Tagen.
Wie ist es dann mit den Resturlaubstagen ?
Gehen diese 1:1 von Vollzeit in Teilzeit ?
Oder kann ich 1 Urlaubstag 8 Stunden dann auch in 2 Tage teilen ?
Danke für Eure Hilfe.
Liebe Grüße

Daniela

Hallo Daniela, 
Die Resturlaubstage bleiben bestehen. Das heißt so lange die Person in Elternzeit ist verfallen diese auch nicht und die Person bekommt diese dann nach ihrer Elternzeit im vollen Umfang. 

Also die MA bekommt ihren “Alrurlaub” angerechnet im vollen Umfang. 

Beantwortet das deine Frage? 

Liebe Grüße 
Melina


Hallo Melina,

lieben Dank für deine Antwort.

Ehrlich gesagt nein. Das der Urlaub bestehen bleibt das weiß ich.

Aber wie berechne ich den Urlaub von Vollzeit auf Teilzeit ?

Ist dann 1 Urlaubstag bei Teilzeit aufgrund der geringeren Stunden 2 Tage ( wird das berechnet wie Überstunden ? ) oder geht der 1:1

Liebe Grüße

Daniela


Hi,
Der Urlaub wird 1:1 berechnet. :) 
Die Person bekommt einfach ihre 10 Tage. 

Der Urlaub wird ja in Tagen berechnet und nicht in Stunden. Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit wird ja auch anhand der gearbeiteten Tage berechnet und nicht der Stunden, die die Person arbeitet. 

LG
Melina 


Hallo @Daniblond ,

ich habe diese Quelle dazu gefunden, die erscheint mir seriös:

Urlaub und Urlaubsentgelt bei Wechsel von Vollzeit – Teilzeittätigkeit nach Elternzeit (anwalt.de)

Hier der für dich bzw. deine Frage relevante Teil:

 

 

Beste Grüße

Dash


Hallo zusammen, ich habe vor kurzem vor dem selben Problem gestanden. Nach Rücksprache mit der Mitarbeiterin haben wir es folgendermaßen gelöst: Der “alte” Urlaub wurde sofort im Anschluss an die Elternzeit genommen und der Arbeitsvertrag wurde erst im danach angepasst. So sind wir allen Schwierigkeiten aus dem Weg gegangen und die Mitarbeiterin war glücklich

LG Sabine


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