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Urlaubsberechnung bei 5 Tage Woche und verschiedenen Stunden pro Tag


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Hi zusammen, es geht um Urlaubstage bzw. Stunden.

Eine Mitarbeiterin hat eine 32 Stunden Woche und arbeitet Montag und Freitag 4 Stunden und Dienstag bis Donnerstag 8 Stunden pro Tag.

Basis sind 25 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Woche.

Wie trage ich das in Personio ein, denn bei ihr sind ja die Tage verschiedene Stunden “wert”.

Nimmt sie immer an den 8 Stunden Tagen frei, dann hat sie ja mehr Stunden Urlaub. Oder kann ich das so nicht rechnen?

Wie würde sowas denn festgelegt sein?

Danke für Eure Hilfe.

Claudia

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Beste Antwort von sissi Kistner 28 March 2023, 11:08

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6 Antworten

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Hallo @Clodi1977,

der Urlaubsanspruch richtet sich nicht nach den gearbeiteten Stunden sondern nach den gearbeiteten Tagen. Wenn die Mitarbeiterin die 32 Stunden an 5 Tagen in der Woche arbeitet, hat sie einen Anspruch auf 25,0 Tage Urlaub im Jahr.

Viele Grüße

Sissi

Benutzerebene 2
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Hi Sissi,

ok, also immer komplett unabhängig von Stunden? Ist das gesetzlich geregelt?

Was ist, wenn der Arbeitnehmer alle 2 Wochen den Freitag frei hat?

 

Lieben Gruß

Claudia

Benutzerebene 7
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Hallo @Clodi1977,

schau mal hier, das ist ein Artikel zum Thema Urlaub von Personio, da findest Du alle Antworten:

https://www.personio.de/hr-lexikon/urlaubsanspruch-berechnen/

Viele Grüße

Sissi

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Hi Sissi,

ok, also immer komplett unabhängig von Stunden? Ist das gesetzlich geregelt?

Was ist, wenn der Arbeitnehmer alle 2 Wochen den Freitag frei hat?

 

Lieben Gruß

Claudia

Wenn ich den Fall hätte, das jemand manchmal 4- und manchmal 5 Tage/Woche arbeitet, würde ich den Anspruch für eine “normale” 5-Tage Woche gewähren. Dann müsste die Person allerdings auch in einer Woche, in der sie regulär nur T tage arbeitet, 5 Urlaubstage einbringen für eine freie Woche. Hatte den Fall allerdings seit Nutzen von Personio nicht, deswegen bin ich nicht sicher, ob Personio das so abbilden kann...

Benutzerebene 7
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Hallo @Clodi1977,

auch ich hatte diesen Fall noch nicht, würde es aber auch so regeln wie von @YuBl geschrieben.

Viele Grüße

Sissi

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@Clodi1977 Zu Deiner Frage gibt es hier in der Community schon viel Austausch - hast Du den schon entdeckt. Hier zB eine von vielen Diskussionen dazu:

Die Höhe des Urlaubsanspruchs richtet sich grundsätzlich nach der durchschnittlich geleisteten Anzahl Arbeitstage pro Woche, d.h. in deinem Beispiel 5. Daher ist es so wie @sissi Kistner schreibt: es entsteht ein voller Urlaubsanspruch (was der Gesetzgeber so geregelt hat).

Deine weitere Ausführung zum “Wert” eines einzelnen Urlaubstages spielt ja vor allem eine Rolle für das Urlaubsgeld bzw. die Bezahlung der freien Tage. Das ist ein von dem o.g. losgelöstes Thema bzw. die dahinter liegende Kalkulation ist eine andere. Dafür spielt zunächst eine Rolle, ob die MA ein Festgehalt erhält oder nach Stunden bezahlt wird. Im ersteren Fall ist die Bezahlung klar = sie erhält einfach ganz normal ihr Gehalt weiter so als wäre sie nicht im Urlaub. Das ist ja der Sinn von bezahltem Urlaub. Wenn sie aber auf Stundenbasis bezahlt wird, folgt eine andere Berechnungslogik. VG!

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