Hallo liebes Team,
uns ist aufgefallen, dass der Urlaub bei Mitarbeitern die sich in Elternzeit befinden, zum Jahresende bzw. zum 31.03. des Folgejahres immer verfällt, obwohl die Mitarbeiter trotzdem weiterhin darauf Anspruch haben.
Zurzeit müssen wir den Urlaubsanspruch immer manuell wieder hinzufügen. Könnte man dies in Zukunft vielleicht anpassen, dass wenn der Mitarbeiter mit Auszeit (Elternzeit) gekennzeichnet ist, dass der Urlaub dann nicht einfach verfällt?
Viele Grüße
Tessa