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Werkstudierende flexible Arbeitszeiten Urlaubsanspruch


Hallo zusammen,

 

wir haben einige Werkstudierende, die ihre Stunden flexibel über die Woche verteilen. Dafür hatten wir bisher das AZ Modell mit 20h/Woche, 4h pro Tag hinterlegt. Als Urlaubskontingent haben wir dann 12 Tage hinterlegt (Vollzeitanspruch von 24 Tagen). Jedoch erschließt sich mir die Berechnung nicht ganz. 

Wenn ein Werki dann eine Woche im Urlaub ist, müsste er sich ja an 5 Tagen Urlaub nehmen. Dann wäre sein Kontingent ja aber schon nach 2,5 Wochen aufgebraucht. 

Außerdem berechnet sich der Urlaubsanspruch ja auch nach den wöchentlichen Arbeitstagen. Eigentlich ist es ja dann nicht korrekt, einfach ein festes Kontingent anzulegen, da dieses ja variieren müsste, je nachdem wie viele Tage pro Woche gearbeitet werden. 

Vielleicht gibt es ja Input, wie andere damit umgeben.

 

Viele Grüße!

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Beste Antwort von sissi Kistner 11 March 2024, 14:06

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2 Antworten

Benutzerebene 6
Abzeichen +16

Hallo @People BLRK

wenn euer Werki fünf Tage die Woche arbeitet und dass so bei Personio hinterlegt ist, dann braucht euer Werki auch fünf Tage um sich eine Woche zu nehmen. Warum lasst ihr denn das Urlaubskontengent nicht anhand des Vollzeitäquivalentes berechnen?
 

Bei uns haben die Werkis zwei Arbeitstage die Woche, egal wie viel sie dann am Ende tatsächlich arbeiten. Fürs erste geht es ja um die Berechnung des Geldes und das berechnet sich ja bei Werkis mit unregelmäßigen Arbeitszeiten und Tagen, am Durchschnittswert der letzten 13 Wochen. 
Nimmt eine Werkstudent also einen Tag bei uns bekommt er einen halben durchschnittlichen Wochenlohn. Bei Zwei tagen dann einen vollen. Das kann man natürlich auch so bei fünf Tagen machen und es dann immer einfach runter rechnen. 

Viele Grüße 
Melina

Benutzerebene 7
Abzeichen +18

Hallo @People BLRK,

wenn es tatsächlich so ist, dass die Werkis die Stunden über 4 Tage in der Woche verteilt arbeiten, stehen Ihnen 19,0 Tage Urlaub pro Jahr zu (wenn 24,0 Tage Anspruch für eine 5 Tage Woche gelten). Und der Urlaub muss dann mit 4 Tagen pro Woche berechnet werden. Der Urlaubsanspruch errechnet sich immer aus den gearbeiteten Tagen pro Woche, nicht aus Stunden.

Wir lösen es so, dass wir immer zu Beginn des Semesters mit den Werkis besprechen, an welchen Tagen sie im aktuellen Semester pro Woche arbeiten möchten und hinterlegen dann das entsprechende Arbeitszeitmodell.

Hilft Dir das weiter?

 

Viele Grüße

Sissi

 

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