Liebe Community,
ich hoffe Ihr hattet schöne Feiertage und konntet viel Sonne tanken!
Seit der H.U.G Digital ist inzwischen schon etwas Zeit vergangen, dennoch möchten wir die Key Take Aways aus der Session zu “Workation - Was ist rechtlich zu beachten?” mit Euch teilen.
Danke an alle, die hier, in unserem Pre-H.U.G Artikel, für Fragen und Fokus Themen abgestimmt haben und an diejenigen die live dabei waren. Leider konnten wir aus technischen Gründen den Vortrag nicht aufzeichnen, wie wir es ursprünglich geplant hatten, wir haben einige der wichtigsten Fragen jedoch für Euch hier zusammengefasst.
Für diejenigen, die live dabei waren: Teilt Eure Learnings und weiterführenden Fragen hier.
Wir hatten einen ganz besonderen Gast in unserer Session:
🎤 Michael Kalbfus, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Kanzlei Noerr
Vielen lieben Dank noch einmal an Michael an dieser Stelle! Er hat es wirklich geschafft auf ALLE Fragen einzugehen.
Das waren unsere Top Themen:
Welche Formen von “Mobiler Arbeit”/”Remote Work” gibt es?
Hier muss in 3 und eigentlich 2 Formen unterschieden werden.
In Zeiten des Fachkräftemangels und der Globalisierung möchten manche Unternehmen Mitarbeitende auch remote und international anstellen. Was ist zu beachten, wenn Mitarbeitende 100 % aus dem Ausland im Home-Office arbeiten?
Prinzipiell gelten die selben Voraussetzungen, wie bei einem Inlands Remote Vertrag mit einem festen Arbeitsplatz. Ein Unterschied ist, dass man sich mit dem Arbeitsrecht im Land des Mitarbeitenden auseinandersetzen muss, denn dies gilt. Ebenso müssen ein paar Punkte beachtet werden, wie:
- Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit die Sozialversicherungspflicht in Deutschland bestehen bleibt. (Durch die Dauer steuerbar.)
- Dasselbe gilt auch für die Lohnsteuerpflicht.
- Man muss aufpassen, dass man nicht versehentlich eine Arbeitsstätte im Ausland gründet, dies muss pro Land geprüft werden, da dies individuell unterschiedlich ist.
Es empfiehlt sich in diesem Fall eng mit dem Steuerberater zusammenzuarbeiten.
Workation: Was muss beachtet werden, wenn Mitarbeitende im Ausland arbeiten möchten?
Es muss beachtet werden:
- Die Dauer des Aufenthalts ist wichtig, denn jedes Land hat hier andere Beschränkungen. Welche steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Auswirkungen hat.
- Die Aufenthaltsgenehmigung muss überprüft werden. (Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis) Diese ist in der EU regelmäßig unproblematisch.
- Steuerlich muss man aufpassen, dass man versehentlich keine Arbeitsstätte aufmacht, dies wird je Land unterschiedlich definiert.
- Datenschutz: Innerhalb der EU und EWR ist das recht gut geregelt.
Bei Datenflüssen außerhalb der EU müssen weitere Datenschutzmaßnahmen getroffen werden, wie VPN-Tunnel oder der Abschluss von zusätzlichen Vereinbarungen.
Wer haftet bei einem Unfall auf Workation?
Das wird wie bei Home-Office im Inland behandelt.
Es kommt darauf an, ob der Unfall während der Arbeitszeit passiert ist oder in der freien Zeit.
A1 Bescheinigung, wo wird die kontrolliert?
Im Zielland, kann diese kontrolliert werden. Arbeitnehmer müssen diese dort immer bei sich tragen. Am besten wird dies auch im Vertrag mit aufgenommen und vor dem Aufenthalt nochmal darauf hingewiesen.
Wichtig zu beachten!
Das Thema Remote Work und vor allem “Workation” ist noch ziemlich neu, daher ist noch nicht alles komplett gesetzlich geregelt und es wird sich stetig etwas ändern.
Wir freuen uns auf Eure Kommentare!
Liebe Grüße
Lena