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Hey liebe Community!

Wir sind gerade dabei Guidelines für das Thema Sabbatical aufzusetzen. Bei meiner Recherche bin ich dabei auf diese möglichen Modelle gestoßen:

  1. Unbezahlter Sonderurlaub (bis zu 4 Wochen)
    AN: Frist von 4 Wochen; innerhalb der Zeit keine Probleme mit Sozialversicherung
    AG: Keine direkten Kosten
  2. Unbezahlte Freistellung
    AN: Nach vier Wochen ist der AN nicht mehr sozialversichert und muss sich um Kranken- und Pflegeversicherung (Pflicht) sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung (freiwillig) selbst kümmern. Gegebenenfalls entstehen durch das Sabbatjahr spätere Nachteile bei der Rente.
    AG: Keine direkte Kosten
  3. Freiwilliger Lohnverzicht (Ansparphase)
    AN: In der Ansparphase verzichtet der AN auf einen Teil des Gehaltes, z.B. 25% welches dann während dem Sabatical ausbezahlt wird. z.B. über zwei Jahre, nur 75% des Gehalts ausgezahlt bekommen, um dann während 1 Jahr Sabatical 50% des Gehalts zu bekommen.
    AG: Achtung: Entscheiden Sie sich gemeinsam mit dem Mitarbeiter für das Modell des Lohnverzichts, handelt es sich um eine Wertguthaben-Vereinbarung. Da in diesem Fall der Mitarbeiter durch das Ansparen von Gehaltsbestandteilen in Vorleistung tritt, müssen Sie diese verzinsen und entsprechend der gesetzlichen Vorgabe gegen Insolvenz absichern.
  4. Ansparen von Arbeitszeitguthaben
    AN: Urlaubstage und Überstunden werden angespart, welches dann ausbezahlt wird.
  5. Aufhebungsvertrag mit Wiedereinstellungszusage.
    In den Aufhebungsvertrag wird eine Klausel eingefügt, in der das Versprechen der Wiedereinstellung zugesagt wird. Dabei sollen die Bedingungen genau definiert werden, z.B. in welchem Zeitraum die Wiedereinstellung passieren muss, wie viel Vorlaufzeit es geben muss, welche Position, etc.

Wie handhabt ihr das bei euch im Unternehmen? Habt ihr irgendwelche Argumente für oder gegen eine der Optionen oder regelt es evtl. noch ganz anders?

Liebe Grüße,
Miriam

Hallo @Milliyamu 👋🏼,

ich habe Dein Post auf der Haupt-Seite der Community hinzugefügt, damit dieser noch sichtbarer ist für andere User. Vielleicht können Dir auch unsere Stars erzählen, wie Ihre Unternehmen die Guidelines für Sabbaticals verwalten. @AM_HR, @Andreas Knepper, @MaCherie1, @Elena. Danke Euch im Voraus für Eure Unterstützung!

Ich wünsche Euch einen tollen Start in die Woche.

Liebe Grüße

Andrea


Hallo @Milliyamu

ich kann dazu ehrlich gesagt nicht viel beitragen, möchte aber trotzdem den Austausch ggf. ein bisschen anregen. 

Bei einem vorherigen Arbeitgeber gab es ein “Lebensarbeitszeitkonto”, dort durfte man dann immer alles was über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausging für ein paar Jahre (ich meine 3 Jahre) ansparen. Ähnlich wurde es auch mit den Überstunden gehandhabt. Aus meiner Sicht muss es hier eine Deckelung geben, da ihr sonst irgendwann unendlich hohe Rückstellungen habt. 

Branchenbedingt haben wir beim aktuellen Arbeitgeber auch die Möglichkeit sich länger freistellen zu lassen. Dies erfolgt dann ähnlich über eine Kombination aus Urlaubs- und Gleitzeitsaldo und unbezahltem Urlaub, welcher auf die 4 Wochen gedeckelt ist. 

Entscheidend ist wahrscheinlich auch, welche Dauer ihr für das Sabbatical erlauben wollt. Aber durch diese Begrenzungen wird es natürlich schwierig bspw. 1 Jahr zu machen, da macht dann wahrscheinlich dein 5. Vorschlag am ehesten Sinn. 

LG, Elena 

 


Hallo @Milliyamu ,

wir ermöglichen ebenfalls ein Sabbatical, die Art der Abwicklung hängt aber von der Dauer ab. Eine “Sabbatical” von 4 Wochen, ist ja nicht wirklich ein Sabbatical. Da kommt man besten mit unbezahltem Urlaub hin. Also Deine Variante 1. 

Bei einer längeren Freistellung, gehen wir mit dem Modell, dass Du unter 3. beschrieben hast. Das versichern wir dann auch gegen Insolvenz. Alles unter drei Monate Abwesenheit ist aber schwierig zu versichern, weil die Summe sehr klein ist und kaum jemand das macht, weil der Aufwand und somit der Verdienst für die Versicherung zu klein ist. Hier hat uns die Versicherung geraten, in solchen Fällen mit Negativguthaben zu arbeiten. Sprich, der Mitarbeitende reduziert während und nach dem Sabbatical das Gehalt. So hast Du als Unternehmen das Risiko und nicht der Mitarbeitende.

Punkt 5 von Dir, nutzen wir gar nicht und haben wir auch nie in Betracht gezogen. 

Ansonsten hast Du glaube ich alle Varianten erfasst.

Für uns war noch wichtig, dass der Urlaubsanspruch während des Sabbatical mit eingebracht wird. Sprich der Urlaubsanspruch wird reduziert.

Viele Grüße

Richarda


Wir bieten es leider nicht an bei uns, haben aber Mandanten, die Sabatical anbieten.

Entweder der MA spart seinen Urlaub und Stunden dafür oder es wird unbezahlter Urlaub genommen


@Milliyamu Ich habe schon eine Kombination aus Deinen beiden Varianten 1 und 2 erlebt sowie investiertem bezahlten Urlaub erlebt. So wurde die 4-Wochen-Regel umgangen und trotzdem insgesamt ein Zeitraum von 2 Monaten erzeugt. VG!


Hi @Elena @Richarda @MaCherie1 @Nina Hellmann ,

VIELEN Dank für eure Rückmeldungen und den jeweiligen Input! Ich nehme das alles mal mit in unsere internen Diskussionen und hoffe, dass wir schon ganz bald ein gutes, faires und attraktives Angebot für unser Team zusammen haben :) 

@Richarda könntest du mir noch ein paar weitere Infos bzgl. der Versicherung gegen Insolvenz geben? (= z.B. bei welcher Versicherung ihr seid, was das kostet, welche Infos die brauchen, o.ä.) Ich hab dazu schon ein wenig recherchiert, wäre aber über eine direkte Empfehlung dankbar als Orientierung im Angebots-Dschungel.

LG Miriam


Wir bieten eine abgespeckte Version an:

§1 Zeiträume der Ansparung und Freistellung

  1. 6 Wochen Sabbatical (2 Wochen Sabbatical + 2 Wochen bezahlter Urlaub + 2 Wochen unbezahlter Urlaub)
  2. Der Arbeitnehmer nimmt für den Zeitraum vom Datum bis zum Datum ein 6-wöchiges Sabbatical. Für die Zeit vom Datum bis zum Datum erhält der Arbeitnehmer einen 2-wöchigen bezahlten Sabbaticalurlaub. Anschließend nimmt der Arbeitnehmer 2 Wochen seines übergesetzlichen Erholungsurlaubs sowie darauffolgend 2 weitere Wochen unbezahlten Urlaub. 
  3. Der Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen. In dem Zeitraum erscheint der Beschäftigte nicht zur Arbeit. Ab Datum tritt der Arbeitnehmer seine Arbeit wieder an. 

ODER

(1) 4 Wochen Sabbatical (2 Wochen Sabbatical + 2 Wochen bezahlter Urlaub)
Der Arbeitnehmer nimmt für den Zeitraum vom Datum bis zum Datum ein 4-wöchiges Sabbatical. Für die Zeit vom Datum bis zum Datum erhält der Arbeitnehmer einen 2 wöchigen bezahlten Sabbaticalurlaub. Anschließend nimmt der Arbeitnehmer 2 Wochen übergesetzlichen Erholungsurlaub Der Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen. In dem Zeitraum erscheint der Beschäftigte nicht zur Arbeit. Ab Datum tritt der Arbeitnehmer seine Arbeit wieder an. 

ODER

(1) 4 Wochen Sabbatical (2 Wochen Sabbatical + 2 Wochen unbezahlter Urlaub)
Der Arbeitnehmer nimmt für den Zeitraum vom Datum bis zum Datum ein 4-wöchiges Sabbatical. Für die Zeit vom Datum bis zum Datum erhält der Arbeitnehmer einen 2 wöchigen bezahlten Sabbaticalurlaub. Anschließend nimmt der Arbeitnehmer 2 Wochen unbezahlten Urlaub Der Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen. In dem Zeitraum erscheint der Beschäftigte nicht zur Arbeit. Ab Datum tritt der Arbeitnehmer seine Arbeit wieder an. 


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