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Neues zur Arbeitszeiterfassung – was sieht das Gesetz vor? 🤔

Neues zur Arbeitszeiterfassung – was sieht das Gesetz vor? 🤔
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Liebe Community,

laut dem BAG Urteil vom September letzten Jahres sind Unternehmen bereits zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Bislang gab es noch keine ausdrückliche Regelung, die es vorsah, Arbeitszeiten bspw. elektronisch zu erfassen. 👉 Nun gibt es Neuerungen, die für Rechtssicherheit und Klärung sorgen sollen! 
 

Was soll laut BMAS gelten?

Der neue Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gibt die nähere Ausgestaltung des Arbeitszeitgesetzes vor.

Nach §16 Abs. 2 ArbZG-E werden Arbeitgeber*innen verpflichtet sein Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer*innen jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. - Bundesrechtsanwaltskammer

 

Könnt Ihr Euch erinnern?

Anlässlich des BAG Urteils haben wir mit Euch das Thema „verpflichtende Arbeitszeiterfassung“ schon mal aufgegriffen. Unter anderem konnte Michael Kalbfus, Rechts- und Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei Noerr, dabei zur Regelung der bisherigen Arbeitszeiterfassung, zu den Auswirkungen des Urteils inkl. auf die Vertrauensarbeitszeit und zu möglichen Strafen bei Nichteinhaltung aufklären.

Ein Recap dieser AMA Session findet Ihr hierzu in unserer Community. Schnuppert gerne mal vorbei, bevor es unser Update am 24. Mai gibt.

 

Wie geht es weiter?

Alles Wichtige zum neuen Referentenentwurf, was Ihr als Arbeitgeber*innen beachten müsst u.v.m. erfahrt Ihr in unserer nächsten Rechts-AMA mit Michael Kalbfus. Schaut auch gerne mal auf unserem HR Blog vorbei, um Euch vorab mit der Thematik zu befassen. Ansonsten sehen wir uns live am 24. Mai um 10:00 Uhr. Registriert Euch hier für das Event.
 

Wir werden uns unter anderem folgende Fragestellungen näher ansehen:

đź‘€ Welche wesentlichen Ă„nderungen sieht der Referentenentwurf vor?
🙋 Durch wen erfolgt die Zeiterfassung?
⏱️ Welche Übergangsfristen gibt es für die Umstellung? 
🔎 Gibt es sonstige Ausnahmen und Pflichten?

 

Ihr habt jetzt schon Fragen parat? Stellt sie gerne bereits hier in den Kommentaren, wir werden sie dann live in unserer AMA beantworten. Tauscht Euch auch gerne untereinander hinsichtlich Eurer bisherigen Methoden zur Arbeitszeiterfassung aus. Was sind Eure Gedanken zu dem Thema?

 

Ich bin gespannt auf Euren Input und freue mich bereits auf Euren zahlreichen Besuch bei der nächsten Ask Me Anything Session. 

Liebe GrĂĽĂźe
Melissa


6 Antworten

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Zeiterfassung elektronisch: heißt dass, das man es auch vor nachträglichem Änderungen schützen muss?

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Zeiterfassung elektronisch: heißt dass, das man es auch vor nachträglichem Änderungen schützen muss?

In dem Zusammenhang nicht nur nachträglich, sondern auch das Vor-Eintragen bzw. pauschale Zeiten ?

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zusätzlich: ist ein automatischer Pausenabzug zulässig, sofern die 6h bzw. 9h Arbeitszeit an einem Tag überschritten sind?

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Wann ist eure Zeiterfassung soweit, dass alle gesetzlichen Bestimmungen abgebildet werden?

  • Pausenzeitregelung (grade nur ein Ausrufezeichen bei Nichteinhaltung)
  • Warnung bei Nichteinhaltung der Ruhezeiten
  • Freigabeprozess, wenn freigebende Person abwesend ist?
  • Sperrung der genehmigten Arbeitszeiten
  • Nicht ĂĽberschreiten der Höchstarbeitszeit?
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Liebe Melissa, 

teilt ihr wieder die Aufzeichnung der AMA Session vom 24.05.? Ich wurde kurzfristig verhindert und konnte leider nicht teilnehmen, bin aber sehr am Inhalt interessiert. 

Vielen Dank!

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Hi @AnnekeLV,

ja wir teilen eine Aufzeichnung. :) 
Am Dienstag sollte sie live gehen. 

Liebe GrĂĽĂźe
Lena

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