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Liebe Community,

vergangene Woche hieß es wieder: Ask Me Anything! Am 16. November fand eine AMA Session mit Rechtsexperten Michael Kalbfus von der Kanzlei Noerr statt. Thema dieser AMA war die verpflichtende Arbeitszeiterfassung in Deutschland und die Auswirkungen des BAG Urteils auf bestehende Zeiterfassungsmodelle u.a. der Vertrauensarbeitszeit.

 

Zur Frage “Ab wann ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht?” konntet Ihr Euch bereits in dem Community Thread austauschen - Michael hat das Thema für Euch nun näher beleuchtet! 💡

 

Für alle, die an der letzten AMA nicht teilnehmen konnten oder sich das Recording ansehen wollen, um alles Wichtige nochmal aufzuschnappen, findet Ihr hier die Aufzeichnung. 

Unter anderem wurden Themen wie die Regelung der bisherigen Arbeitszeiterfassung, der Bedeutung des BAG Urteils, die Delegation der Arbeitszeiterfassung oder Strafen bei Nicht-Einhaltung behandelt. 

 

 

Eure Fragen konntet Ihr in der AMA sowohl per Chat als auch durch Euer Mikro live an Michael stellen. Durch Eure aktive Teilnahme, konnten Eure Fragen spezifisch auf Euer Problem oder Euer Unternehmen beantwortet werden.

 

Einige Eurer offenen Fragen waren außerdem:

Unter “Inhalte anzeigen” findet ihr Michaels Antwort darauf, bzw. die vom Personio Produkt Team.

⏱️ Funktioniert auch pauschale Arbeitszeiterfassung mit einer Hinterlegung der Stunden aus dem Zeitmodell, oder muss zukünftig jeder Tag individuell erfasst werden?  

Die konkreten Anforderungen an eine Zeiterfassung stehen noch nicht fest. Hier muss der Gesetzgeber noch tätig werden. Damit ist nicht vollständig auszuschließen, dass eine pauschale Zeiterfassung unter bestimmten Anforderungen möglich sein könnte, z.B. bei bestimmten Tätigkeiten im Betrieb, bei denen nur ein Abweichen vom pauschalen Zeitmodell explizit erfasst werden muss. Eher zu erwarten ist aber wohl, dass eine tatsächliche und individuelle Erfassungspflicht kommen wird. Aber wie gesagt, hier ist die gesetzgeberische Ausgestaltung der Anforderungen an die Zeiterfassung abzuwarten.  

 

⚠️ Welche Anforderungen bestehen für ein Zeiterfassungs-Tool?

Ausgehend von der Entscheidung des BAG vom 13.09.2022 sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Wie diese zu dokumentieren ist, ist aktuell noch unklar, solange der Gesetzgeber hier keine Konkretisierungen vornimmt.   


📝 Was ist mit Mitarbeitenden, die keine Stunden im Arbeitsvertrag geregelt haben?

Das mag zwar für die Frage der Vergütung eine Rolle spielen. Für die Arbeitszeiterfassung aus Arbeitsschutzgesichtspunkten besteht kein Unterschied zu dem Fall, in dem ein konkreter Arbeitsumfang im Arbeitsvertrag bestimmt ist. Es gelten in beiden Fällen grundsätzlich dieselben Regelungen zur Zeiterfassung.


📆 Für welchen Zeitraum (rückwirkend) muss die Zeiterfassung rechtlich dokumentiert bzw. aufbewahrt werden?

Aktuell gilt für Arbeitszeitaufzeichnungen eine Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren (§ 16 ArbZG). Ob sich hieran etwas ändern wird, bleibt abzuwarten. Ich gehe aber eher davon aus, dass diese Frist bestehen bleiben wird.


🚅 Was fällt alles unter “Arbeitszeit” bspw. im Außendienst (Zugfahrt, Autofahrt…). Gibt es hier pragmatische Lösungen?

 Richtig ist, dass nicht jedes Tätigwerden Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes bzw. aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist. Im Grundsatz gilt aber auch hier, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen sind. Welche pragmatischen Lösungen künftig möglich sein werden, lässt sich erst sicher bestimmen, wenn der Gesetzgeber die Anforderungen an eine Arbeitszeiterfassung definiert hat.   


🔮 Wird die Umsetzung des automatischen Pausenabzugs bald in Personio hinterlegt sein?

Um Euch darin zu unterstützen, effizient rechtskonforme Arbeits- und Pausenzeiten zu erfassen, planen wir in H1 2023 die Arbeitszeit- und Pausenregelungen weiter auszubauen. Automatischer Pausenabzug ist eine der Weiterentwicklungen, die wir gerne umsetzen möchten.

 

 

Weitere Infos zu Michael und Noerr als Kanzlei findet Ihr hier. Sollte Euer Unternehmen individuelle Beratung wünschen, könnt Ihr Euch gerne unter Michael.Kalbfus@noerr.com bei Michael melden.

 

👉 Nun fragt Ihr Euch wahrscheinlich, wie das Ganze zukünftig in Personio umgesetzt wird? Ob man produktspezifische Änderungen vornehmen kann?

→ Ja, das ist geplant, dies soll eng an den Kunden- und kommenden Gesetzesanforderungen geschehen. Dazu werden Ideen aus Ideation und intern gesammeltes Feedback vor allem quantitativ herangezogen. Um verschiedene Entwicklungen im 2. Schritt zu validieren und testen, seid Ihr wieder gefragt! 

Gebt uns super gerne Feedback und registriert Euch für qualitative Tests & Validierungen rund um das Thema Zeiterfassunghttps://form.typeform.com/to/fP9mQrVL


Vielen Dank für Eure Teilnahme! 

Liebe Grüße
Lena

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