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Handhabung AU-Eintrag, wenn Arbeitnehmer früher wieder arbeitet?


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Hallo Community,

wie gebt ihr eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, wenn der Arbeitnehmer früher wieder zur Arbeit kommt als bescheinigt ist?

Variante (a): AU für 5 Tage erthalten und eingetragen, Krankenkasse hat Zeitraum bestätigt, AN ist ab Tag 4 wieder da. → wenn ich den Zeitraum nun kürze stimmt er nicht mehr mit der Abwesenheit überein - einfach ignorieren?

Variante (b): AU für 5 Tage erthalten und noch nicht eingetragen bis AN ab Tag 4 wiederkommt → trage ich jetzt nur noch 3 Tage Abwesenheit ein und ignoriere die abweichende Rückmeldung der KK?

Wie macht ihr das?

Danke!

Gruß

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1 Antwort

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  • Supporter
  • 15 Kommentare
  • 3. März 2025

Hi! 

Wenn der Arbeitnehmer früher anfängt zu arbeiten, dann korrigieren wir die Abwesenheit in die tatsächlich angefallene Abwesenheit (d.h. in deinem Fall drei Tage) und schreiben dann in den Kommentar, dass die Krankheit bis Tag X ging, der Arbeitnehmer aber ab Tag Y wieder arbeitsfähig war. So weiß unser Lohnsteuerbüro Bescheid. 

 

Liebe Grüße