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Unterschied Anstelldatum / Eintrittsdatum


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Hallo,

ich verstehe nicht, was bei Personio mit dem Anstelldatum gemeint ist bzw. inwiefern es sich vom (Erst-)Eintrittsdatum unterscheiden soll. 

Ich würde es vom Begriff her so interpretieren, dass damit das Datum der Vertragsschließung (also eben der Tag, an dem man die Anstellung unterschrieben hat) gemeint ist. Ich vermute allerdings, dass damit der Vertragsbeginn gemeint ist. Aber inwieweit würde es sich dann vom Ersteintrittsdatum unterscheiden? Was passiert, wenn ein Mitarbeiter die Position wechselt und einen neuen Arbeitsvertrag bekommt. Ändert sich dann auch das Anstelldatum, das Ersteintrittsdatum bleibt aber gleich?

Insgesamt finde ich den Begriff etwas unglücklich gewählt. Kann jemand helfen?

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Beste Antwort von Lena 3 January 2023, 16:47

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@benutzer893456 @Lena @Marc Genau vor der gleichen Verwirrung stand ich auch schon mal ;) Leider ist diese Begrifflichkeit von Personio nach wie vor nicht angefasst worden. Bin total bei Dir: das sind verwirrende Begrifflichkeiten, mit denen vor allem kein Personaler so arbeitet. 

Wenn ich mich richtig erinnere, ist folgendes die Antwort auf Deine Frage: 

  • Anstelldatum ist für Personio das Datum, ab dem das Arbeitsverhältnis läuft und der MA auch wirklich aktiv ist und eben nicht das Unterzeichnungsdatum (was im Gesamtkontext ja noch mehr Sinn gemacht hätte ;) - Beispiel: Arbeitsvertrag datiert auf den 01. April, das ist ein Sonntag, daher ist das Anstelldatum der 2. April
  • das (Erst)Eintrittsdatum meint einen eventuell weiter zurückliegendes Eintrittsdatum, zu dem ein anderes Arbeitsverhältnis gehörte (z.B. wenn jemand ursprünglich Azubi war und entsprechend mit Beginn des Ausbildungsvertrag “ersteingetreten” ist und dann mit festem Vertrag nach Ende der Ausbildung übernommen wurde)
  • der Vertragsbeginn ist aus dem Beispiel oben der 1. April, weil das Datum im Vertrag steht

Eventuell bringe ich es jetzt auch durcheinander, weil es leider nicht logisch aufgebaut ist und eine Herleitung immer wieder schwierig ist. Bitte, Personio, nehmt das doch nochmal auf Eure Roadmap. Ihr verwirrt Generationen an Personalern mit diesen Wordings :(

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Hi Nina,

vielen Dank. Also quasi wie vermutet nur sehr unglückliche Begriffswahl, die mir so auch noch in keinem Unternehmen untergekommen ist. Wäre ja toll, wenn Personio eine geläufigere Bezeichnung wählen würde …

 

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@benutzer893456 Gerade fällt mir auch noch ein, dass das Thema auch irgendwas mit On/Offboarding zu tun hat bzw. da eine ähnliche Differenzierung relevant wird, weil der letzte Tag des Arbeitsverhältnis nicht immer der letzte aktive Tag des MA ist (Resturlaub, Freistellung, etc.). 

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Hi ihr beiden, 

vielen Dank für das Feedback! Ich kann nachvollziehen, dass dies verwirrend ist. :) 
Hintergrund dieser verschiedenen Begrifflichkeiten ist, die Datev Integration. Denn dort gibt es verschiedene Eintrittsdaten und diese werden auch benötigt, daher wurde das (Erst)Eintrittsdatum vor einiger Zeit hinzugefügt. :) 

@Nina Hellmann Du hast das sehr gut erklärt! Gerne erläutere ich die weiteren Funktionalitäten.

  • Das Anstelldatum ist das Personio Datum, zu welchem die Person das aktuelle Arbeitsverhältnis beginnt.
    • Daran gelehnt sind alle Historien Einträge, denn Attribute können immer nur frühestens zum Anstelldatum datiert werden. (Achtung: Bitte schränkt das Bearbeitungsrecht auf das Anstelldatum auch ganz stark ein, denn damit kann man sich die Historie zerschießen.) 
    • Das Anstelldatum eines Mitarbeiters ist notwendig für die Zuweisung eines Urlaubsanspruches.
    • Ohne Anstelldatum wird ein Mitarbeiter nicht in der vorbereitenden Lohnbuchhaltung aufgeführt.
    • Ebenso orientiert sich das Onboarding mit der Vorlag und den einzelnen Schritten in Abhängigkeit zum Anstelldatum.
    • Mitarbeiter ohne Anstelldatum werden nicht in den Berichten berücksichtigt.
  • Das (Erst)Eintrittsdatum wird als information für Datev benötigt, sofern dort ein vorheriges Arbeitsverhältnis bereits vorliegen war. 
  • Der Vertragsbeginn hat, soweit mir bekannt ist, keinerlei Auswirkungen, das Attribut kann von Euch genutzt werden, wenn ihr möchtet. Frag hier am besten Deine Kolleg*innen, wie ihr das verwendet. Lediglich das Vertragsende bewirkt zb. eine Erinnerung 30 Tage vorher für Personen mit Bearbeitungsrecht auf das Attribut.

Liebe Grüße
Lena

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Im Eifer des Schreibens habe ich Dich gar nicht markiert @benutzer893456 bei meinem Kommentar. :) 

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@Lena Danke für die Konkretisierungen. Kenne die Differenzierung in DATEV zwischen Start des aktuellen Arbeitsverhältnis und dem Ersteintrittsdatum. Das an sich ist für jeden Personaler eine gängige Unterteilung und ergibt sich auch begrifflich - das nicht zuletzt weil an das Ersteintrittsdatum eine ganze Reihe an Folgen geknüpft sind.

Das, was die Verwirrung hineinbringt ist der Begriff “Vertragsbeginn” vs. “Anstelldatum”. Diese beiden Daten sind in HR dasselbe. Wenn Ihr also sagt, der Vertragsbeginn ist ohne Effekt, öffnet sich die Frage, warum diese Dopplung drin ist und ob sie nicht mehr Verwirrung stiftet als hilft.

Was hingegen ein “neues” Datum bzw. eine vielleicht manchmal hilfreiche Info wäre, wäre das Unterzeichnungsdatum. Das könnte z.B. für eine KPI time-to-hire o.ä. im Recruiting hilfreich sein.

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Hi zusammen

danke Dir für das deutlich machen @Nina Hellmann . :) 

Der Begriff Vertragsbeginn ist kein festes Personio Attribut, das haben nicht alle Unternehmen. Das ist eine Information, welche bei @benutzer893456 als benutzerdefiniertes Attribut hinzugefügt wurde. Es gibt in Personio lediglich ein Anstelldatum und ein Vertragsende, soweit mir bekannt ist, entspricht bei Personio das Anstelldatum dem Vertragsbeginn. 

@benutzer893456 habt ihr Mitarbeitende, die ggf. wieder bei Euch gestartet sind und ihr habt kein neues Profil angelegt, sondern ein extra Attribut hinzugefügt, um die Daten und die Historie über das Anstelldatum zu behalten und trotzdem den neuen Vertragsbeginn festzuhalten?

Klärt das die Situation?

Liebe Grüße
Lena 

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@Lena @benutzer893456 Und es gibt noch das Ersteintrittsdatum, richtig?

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@Lena Bei uns gibt es das Attribut Vertragsbeginn nicht. Ich hatte in meiner Frage lediglich gefragt, ob ihr mit eurem Attribut Anstelldatum den Vertragsbeginn meint. Und das scheint ja gemäß deiner Anmerkung so zu sein. 

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Hi @benutzer893456,

ach so, alles klar. Dann hatte ich das missverstanden.
Ja, das ist damit gemeint. :) 

@Nina Hellmann: Das Ersteintrittsdatum ist ausschließlich für Datev (Für die Integration) notwendig, in Personio hat dies keine weitere System-Funktion.

Liebe Grüße
Lena

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@Lena Wo ist denn der Unterschied zwischen Anstelldatum, Ersteintrittsdatum und Eintrittsdatum?

Ersteintrittsdatum verstehe ich ja noch unter z.B. dem ersten Eintritt in der Unternehmensgruppe. Aber was z.B. unterscheidet Anstelldatum und Eintrittsdatum? Oder Anstelldatum und Ersteintrittsdatum?

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@Silke Karasch So 100% stimmig sind die Begrifflichkeiten in diesem Kontext nicht (wie Du der o.g. Diskussion vermutlich schon entnommen hast). Einen der Begriffe hat Personio von DATEV “aufgezwungen” bekommen, also das ist ein DATEV Begriff, der (wenn ich das richtig erinnere) für die Kompatibilität aufrecht erhalten bleiben muss. Vergesse aber selbst leider auch immer wieder, welcher von den dreien das ist, weil es leider inhaltlich so unlogisch ist (auch von DATEV aus). 

Glaube mit Anstelldatum ist das Datum der Vertragsunterzeichnung gemeint und mit Eintrittsdatum der erste Tag des (aktuellen) Arbeitsverhältnisses, was ja nicht immer = dem Ersteintrittsdatum ist, wenn der MA schon länger on Bord ist und mer´hrere Positionen durchlaufen hat. VG!

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