Skip to main content

Moin liebe Community,

unsere Führungskraft ist in MuSchu/ Elternzeit und soll während dieser Zeit vertreten werden. Muss ich ihre Mitarbeiter manuell einem anderen Vorgesetzten zuweisen (und nach Rückkehr wieder zurück) oder gibt es hierfür eine Funktion, die mit der Elterzeit verknüpft ist?

Im Helpcenter konnte ich dazu leider nichts finden.

Vielen Dank und viele Grüße

Carolin

Hallo @Carolin W.,

hierfür gibt es mWn keine Funktion, so dass du das leider manuell machen musst.

Du kannst das entweder in den jeweiligen Profilen der MA eine Änderung terminieren oder am entsprechenden Stichtag die Änderung über die Mitarbeiterliste vornehmen.

Lieben Gruß

Anke


Hallo @Carolin W.,

zu erst einmal: denke auf jeden Fall daran, wenn ihr in der Abwesenheit in Personio einen Vertreter eingetragen habt, dass dieser trotzdem noch alle Abwesenheiten selbst beantragen kann. Je nach länge des Mutterschutz/der Elternzeit kann nämlich sonst die Vertretung niemals in Urlaub 🙂 Das könnt ihr über die Einstellungen regeln. 

Zum eigentlichen Teil deiner Frage: 

Leider ist es so wie du gesagt hast, du musst die Mitarbeitenden manuell zuweisen oder kannst dies über eine Sondergenehmigungsregel in den Abwesenheiten machen. Je nach Anzahl der Abwesenheiten macht aber häufig das erste mehr Sinn. 

Hier gibt es schon ein paar Ideen und Beiträge die ich einfach mal verlinke: 

Vertreter kann Rechte erben während der Vertretung | Personio Community: Teile Deine Fragen & Ideen!

Freigabe Antrag auf Abwesenheit bei Abwesenheit des Vorgesetzten | Personio Community: Teile Deine Fragen & Ideen! (hier wird auch nochmal die Sondergenehmigungsregel erklärt)

Das waren jetzt die die glaube ich am ehesten zu deiner Frage passen. 

Wenn du noch weitere Fragen hast, gib gerne Bescheid. 

LG, Elena

 


Danke! :)


@Anke: Wenn man so lange was formuliert, dann noch angerufen wird, etc. sieht man ja leider nicht, dass schon jemand geantwortet hat. Daher von mir nun etwas später eine Wiederholung deiner Antwort:grinning:


@Anke: Wenn man so lange was formuliert, dann noch angerufen wird, etc. sieht man ja leider nicht, dass schon jemand geantwortet hat. Daher von mir nun etwas später eine Wiederholung deiner Antwort:grinning:

Hahaha, man kennt es. Wiederholung mit sinvollen Ergänzungen :wink:


Deine Antwort