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Aufenthaltsbewilligung Verlängerung

  • 9. September 2024
  • 1 Antwort
  • 36 Aufrufe

in der Schweiz wird der B und C Aufenthaltstitel alle 5 Jahre erneuert. Muss ein Arbeitgeber immer wieder eine Kopie der Verlängerung haben? 

Beste Antwort von Lukas Quentmeier

Das kommt auf die Aufenthaltsbewilligung und die Staatsangehörigkeit an:

Aufenthaltsbewilligung B

- Für EU/EFTA-Bürger wird die Aufenthaltsbewilligung B in der Regel für 5 Jahre ausgestellt.
- Für Drittstaatsangehörige ist die Aufenthaltsbewilligung B auf 1 Jahr befristet.

Niederlassungsbewilligung C

Die Niederlassungsbewilligung C hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer, wird aber alle 5 Jahre zur Kontrolle erneuert.

Erneuerungsprozess

Ein bis zwei Monate vor Ablauf der Bewilligung erhalten die Inhaber eine Verfallsanzeige für die Verlängerung. Der Erneuerungsprozess variiert je nach Kanton und Art der Bewilligung.

 

Arbeitgeber und Bewilligungskopien

Bezüglich der Frage, ob ein Arbeitgeber immer wieder eine Kopie der Verlängerung haben muss:

Arbeitgeber sind verpflichtet, sich zu vergewissern, dass ihre ausländischen Mitarbeiter über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügen.

Daher ist es ratsam, dass Arbeitgeber eine aktuelle Kopie der Aufenthaltsbewilligung ihrer ausländischen Mitarbeiter in den Personalakten aufbewahren. Dies dient sowohl der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften als auch der Dokumentation der Arbeitsberechtigung.

Hier findest du weitere Infos zum Thema:

https://www.personio.ch/hr-lexikon/arbeitsbewilligung-schweiz/

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1 Antwort

Lukas Quentmeier
Personio Mitarbeiter*in
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  • 9. September 2024

Das kommt auf die Aufenthaltsbewilligung und die Staatsangehörigkeit an:

Aufenthaltsbewilligung B

- Für EU/EFTA-Bürger wird die Aufenthaltsbewilligung B in der Regel für 5 Jahre ausgestellt.
- Für Drittstaatsangehörige ist die Aufenthaltsbewilligung B auf 1 Jahr befristet.

Niederlassungsbewilligung C

Die Niederlassungsbewilligung C hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer, wird aber alle 5 Jahre zur Kontrolle erneuert.

Erneuerungsprozess

Ein bis zwei Monate vor Ablauf der Bewilligung erhalten die Inhaber eine Verfallsanzeige für die Verlängerung. Der Erneuerungsprozess variiert je nach Kanton und Art der Bewilligung.

 

Arbeitgeber und Bewilligungskopien

Bezüglich der Frage, ob ein Arbeitgeber immer wieder eine Kopie der Verlängerung haben muss:

Arbeitgeber sind verpflichtet, sich zu vergewissern, dass ihre ausländischen Mitarbeiter über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügen.

Daher ist es ratsam, dass Arbeitgeber eine aktuelle Kopie der Aufenthaltsbewilligung ihrer ausländischen Mitarbeiter in den Personalakten aufbewahren. Dies dient sowohl der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften als auch der Dokumentation der Arbeitsberechtigung.

Hier findest du weitere Infos zum Thema:

https://www.personio.ch/hr-lexikon/arbeitsbewilligung-schweiz/


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