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Frage

Übertrag Resturlaub bei Beschäftigungsverbot oder Längerer Krankheit


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Hallo zusammen, 

in unserer Kontingentregel für den Jahresurlaub haben wir festgelegt, dass der Resturlaub aus dem Vorjahr zum 31.03. verfällt. Soweit so gut. Nun ist es aber so, dass der Resturlaub bei Mitarbeitenden, die im Beschäftigungsverbot sind oder seit längerer Zeit erkrankt sind, nicht automatisch am 31.03. verfällt, sondern andere Fristen gelten. 

Wie kann man das hinterlegen, dass den Mitarbeitern die Urlaubstage weiterhin zustehen? Oder muss man das immer händisch nachtragen. Das fände ich leider etwas kompliziert, da die Mitarbeiterinnen z.B. bei einer Schwangerschaft ja recht lange wegbleiben…

Liebe Grüße 

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1 Antwort

AM_HR
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  • 445 Kommentare
  • 2. April 2025

Hallo ​@Katrin V.,

das ist leider nicht so einfach und nicht automatisiert lösbar. Die Urlaubstage, die durch die harte eingestellte Frist zum 31.03. des Folgejahres verfallen würden, müssen händisch im Urlaubskonto bearbeitet werden. 

Es gibt zumindest eine gute Lösung für dann neue Verfallsfristen. Du kannst die zum 31.03. verfallenen Urlaubstage ab dem 01.04. wieder gutschreiben und mit einem individuellen Verfallsdatum versehen. Somit kann zumindest die Verfallsfrist von Urlaubstagen von Langzeitkranken mit 15 Monaten versehen werden. 

Für das eigentliche Problem der harten Fristen habe ich leider keine bessere Lösung. 

Viele Grüße

Jan


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