Hallo zusammen,
in unserer Kontingentregel für den Jahresurlaub haben wir festgelegt, dass der Resturlaub aus dem Vorjahr zum 31.03. verfällt. Soweit so gut. Nun ist es aber so, dass der Resturlaub bei Mitarbeitenden, die im Beschäftigungsverbot sind oder seit längerer Zeit erkrankt sind, nicht automatisch am 31.03. verfällt, sondern andere Fristen gelten.
Wie kann man das hinterlegen, dass den Mitarbeitern die Urlaubstage weiterhin zustehen? Oder muss man das immer händisch nachtragen. Das fände ich leider etwas kompliziert, da die Mitarbeiterinnen z.B. bei einer Schwangerschaft ja recht lange wegbleiben…
Liebe Grüße