Wir haben duale Studenten in unserer Firma, bei denen sich die Wochenstunden je nach Phase verändern. Sie sind die meiste Zeit drei Tage pro Woche bei uns, allerdings für ein paar Wochen pro Jahr auch 5 Tage pro Woche. Ich möchte, dass die Urlaubskontingente von den dualen Studenten pro Jahr 25 Tage beträgt. Diese Tage ändern sich allerdings, sobald ich die Wochenstunden wieder passend der aktuellen Phase (40 oder 24 Wochenstunden) umstelle, da sich natürlich auch der Urlaub dementsprechend anpasst.
Wisst ihr eine Möglichkeit, wie die Urlaubstage trotz einer Umstellung der Wochenstunden gleich bleiben?
Ich freue mich sehr auf eure Nachrichten.
Viele Grüße
Emma
Beste Antwort von Support Vergütungsmanagement
Hallo @Emma Schuster,
vielen Dank für Deine Frage in unserer Community!
Damit der Urlaubsanspruch der Werkstudierenden gleich bleibt, auch wenn die Wochenstunden bzw. Anzahl der Arbeitstage ändert, kannst Du unter Einstellungen > Anwesenheit > Bearbeiten die anteilige Berechnung deaktivieren für Arbeitszeitmodelle der Werkstudierenden. Bitte beachte, dass dies dann für alle MItarbeitenden gilt, welche diese bestimmten Arbeitszeitmodelle nutzen. Falls andere Mitarbeitende oder Werkstudierende, wo der Anspruch anteilig berechnet wird, die Modelle auch nutzen, empfehlen wir ein neues Arbeitszeitmodell anzulegen.
Falls Du weitere Fragen hast, melde Dich gerne bei uns!
Die Info ist mir bereits bekannt, allerdings arbeiten die dualen Studenten bei ihrer 24-Stunden-Woche nur von Montag bis Mittwoch und bei ihrer 40-Stunden-Woche natürlich von Montag bis Freitag. Deshalb ergibt sich auch das Problem mit der Urlaubsänderung. Die dualen Studenten sollen nämlich gleichbleibend 25 Tage erhalten.
Damit der Urlaubsanspruch der Werkstudierenden gleich bleibt, auch wenn die Wochenstunden bzw. Anzahl der Arbeitstage ändert, kannst Du unter Einstellungen > Anwesenheit > Bearbeiten die anteilige Berechnung deaktivieren für Arbeitszeitmodelle der Werkstudierenden. Bitte beachte, dass dies dann für alle MItarbeitenden gilt, welche diese bestimmten Arbeitszeitmodelle nutzen. Falls andere Mitarbeitende oder Werkstudierende, wo der Anspruch anteilig berechnet wird, die Modelle auch nutzen, empfehlen wir ein neues Arbeitszeitmodell anzulegen.
Falls Du weitere Fragen hast, melde Dich gerne bei uns!
Viele Grüße,
Duc-Anh
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