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gegenseitige Urlaubsgenehmigung


Hallo,

wir stehen gerade vor der Herausforderung die Genehmigungsprozesse für den Urlaub einzustellen.

Im Unternehmen sollen jeweils die Leitungen und deren Stellvertretungen sich gegenseitig den Urlaub freigeben (d.h. Führungskraft gibt bei Urlaubsantrag der Stellvertretung frei; Stellvertretung gibt Urlaubsantrag der Leitung frei)

Wäre das technisch umsetzbar bzw. hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt?

 

Liebe Grüße und Danke für eure Vorschläge,

Lina

Beste Antwort von Support Core HRM

Hallo @VH Bgld 2

grundsätzlich ist dies möglich. Ich würde an dieser Stelle empfehlen, mit Sondergenehmigungen zu arbeiten, da Ihr dort ganz genau festlegen könnt, welche Personen angesprochen werden und welche Personen/Rollen wann genehmigen sollen. 🙂 

Schau gerne einmal hier vorbei. Dort kannst Du auch ein paar Best Practices finden. 🙂

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Viele Grüße

Efrain

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2 Antworten

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  • Ehemalige*r Community Moderator*in
  • 601 Kommentare
  • Antwort
  • 22. Januar 2024

Hallo @VH Bgld 2

grundsätzlich ist dies möglich. Ich würde an dieser Stelle empfehlen, mit Sondergenehmigungen zu arbeiten, da Ihr dort ganz genau festlegen könnt, welche Personen angesprochen werden und welche Personen/Rollen wann genehmigen sollen. 🙂 

Schau gerne einmal hier vorbei. Dort kannst Du auch ein paar Best Practices finden. 🙂

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Viele Grüße

Efrain


  • Autor
  • Visitor
  • 1 Kommentar
  • 23. Januar 2024

Lieber Efrain,

vielen lieben Dank für deine Antwort.

Liebe Grüße,

Lina


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