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Frage

Falsche Berechnung Urlaubsanspruch Teilzeit + unterjähriges Anstelldatum


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Guten Tag,

eine Mitarbeiterin wurde ab dem 1. März eingestellt. Sie arbeitet 3 Tage / Woche. Das Standardkontingent für eine Vollzeitstelle / 5 Tage pro Woche ist bei uns 30 Tage pro Jahr.

Meine Berechnung ihres Urlaubsanspruch ist 15 Tage für das laufende Jahr:

3/5 * 30 = 18 Tage für die Teilzeitstelle, 

18/12*10 = 15 Tage für das unterjährige Anstelldatum

Personio berechnet aber 18 Tage. Woran kann das liegen?

Das Problem habe ich, egal ob ich das Kontingent “ab Anstelldatum” oder “Beginn des aktuellen Zeitraums” zuweise.

Das Kontingent ist mit der anteiligen Berechnung am Beschäftigungsanfang/-Ende auf Basis von 5 Tage pro Woche hinterlegt.

Ihr Arbeitszeitmodell ist mit 3 Tage pro Woche ab dem 1. März hinterlegt.

Was mache ich falsch?

Herzlich,

Marie

 

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6 Antworten

Daniel B.
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  • 26. April 2025

Das Problem habe ich auch. Konntest Du es mittlerweile lösen? LG Daniel


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  • 28. April 2025

Leider nicht. Ich habe den Anspruch manuell angepasst.

Schönen Tag,

Marie


D_Madre
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  • 29. April 2025

Hallo Marie,

 

es ist leider schon öfter aufgefallen, dass der Urlaubsrechner von Personio nicht ganz rechtskonform und glatt läuft. 

Leider ist mir auch keine andere Lösung bekannt, als hier manuell einzugreifen und anzupassen.

Am besten gibst du den Fehler aber auch direkt über Personio über die Funktion “Feedback zum Produkt geben” an die Entwickler weiter.

 

Viele Grüße
Dominik 


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  • 29. April 2025

Hallo Marie,

das liegt an der gesetzlichen Urlaubsregelung, die besagt, dass ab Anstellzeiträumen über 6 Monaten der gesamte Jahresurlaub gewährt werden muss. 

Wenn man das so nicht lebt, oder es in den Verträgen anders geregelt ist (gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Tage + 10 Tage ohne Rechtsanspruch z.B.) kann das System hier nicht differenzieren und man muss manuell runterkürzen.

 

Viele Grüße

Daniela


D_Madre
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  • 29. April 2025
dani.koehler schrieb:

Hallo Marie,

das liegt an der gesetzlichen Urlaubsregelung, die besagt, dass ab Anstellzeiträumen über 6 Monaten der gesamte Jahresurlaub gewährt werden muss. 

Wenn man das so nicht lebt, oder es in den Verträgen anders geregelt ist (gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Tage + 10 Tage ohne Rechtsanspruch z.B.) kann das System hier nicht differenzieren und man muss manuell runterkürzen.

 

Viele Grüße

Daniela

Ah, du hast natürlich Recht! Da musste ich mir selbst an den Kopf fassen, dass ich das nicht bedacht habe… Sorry für die Verwirrung! Und Danke für die Aufklärung / Richtigstellung 😊


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  • 18 Kommentare
  • 29. April 2025

Ah ja, natürlich! Danke für die Antwort.


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