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Urlaubsanspruch Mitte des Monats - Rechtsgrundlage


Hello liebe Community, 

 

wir haben eine Mitarbeiterin, die zum 15.11 gestartet ist, mit 28 Tagen Urlaubsanspruch. 

Sie hatte nun schon mehrmals gefragt, wie das mit dem Urlaubsanspruch für November ist und ich bin mir doch recht sicher, dass es hier eine Rechtsgrundlage gibt, die nur den Anspruch für volle Kalendermonate vorsieht.

 

Also in ihrem Fall würde sie nur Urlaubsanspruch für den Dezember 2024 haben und nicht für den November, richtig? Falls ja, wäre ich dankbar wenn mir das jemand nochmal bestätigen könnte, dass sich hier in den letzten Jahren arbeitsrechtlich nichts geändert hat? :) 

 

Danke und eine schöne Woche :)

Melanie

Beste Antwort von Dash

Hallo ​@melanief ,

schau gerne mal hier:

§ 5 BUrlG - Einzelnorm

Ich bin jetzt nicht zu 100% “sattelfest”, aber ich meine nicht, dass der Anspruch daher erst ab dem ersten vollen Monat gilt, sondern erst nach in Summe einem Monat, sprich dem 15. des Folgemonats.

Siehe hier:

Arbeitgeber und Urlaub - IHK Bodensee-Oberschwaben

Aber das kann sicher der ein oder andere Profi hier noch kommentieren. Spontan verlinke ich gerne mal ​@AM_HR .

Beste Grüße

Dash

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4 Antworten

Dash
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  • 3. Dezember 2024

Hallo ​@melanief ,

schau gerne mal hier:

§ 5 BUrlG - Einzelnorm

Ich bin jetzt nicht zu 100% “sattelfest”, aber ich meine nicht, dass der Anspruch daher erst ab dem ersten vollen Monat gilt, sondern erst nach in Summe einem Monat, sprich dem 15. des Folgemonats.

Siehe hier:

Arbeitgeber und Urlaub - IHK Bodensee-Oberschwaben

Aber das kann sicher der ein oder andere Profi hier noch kommentieren. Spontan verlinke ich gerne mal ​@AM_HR .

Beste Grüße

Dash


BineFu
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  • 4. Dezember 2024

Hallo ​@melanief ,

ja der Urlaubsanspruch besteht für jeder vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Für November steht ihr noch nichts zu, erst ab Dezember. 
lg Sabine


D_Madre
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  • 4. Dezember 2024

Hallo ​@melanief,

 

ich kann meinen Vorrednern zu zustimmen, möchte jedoch auch nochmal auf die Besonderheit eines etwaig vorhandenen Tarifvertrags hinweisen.

Hier kann durchaus eine Öffnungsklausel drinnen sein, dass als voller Monat jeder Monat zu sehen ist, der mehr als 15 Tage abdeckt. So hatte ich das bei einem meiner letzten AG, da musste man dann monatlich genau aufpassen 🙂

 

Viele Grüße,

Dominik


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  • 4. Dezember 2024

Vielen Dank für euern Support :)


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