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Auslandssemester in Deutschland

  • 20. Februar 2025
  • 1 Antwort
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Cosima Christian
Communicator
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Hallo zusammen,

wir möchten einen türkischen Studenten, für ein Auslandssemester in Deutschland, als Werkstudent einstellen.

Unsere Vergütungsregelungen:

  • Pflichtpraktika vergüten wir mit 1.000 € monatlich.
  • Freiwillige Praktika werden mit dem Mindestlohn vergütet.

Da wir bisher keinen solchen Fall hatten, möchten wir sicherstellen, dass wir alles korrekt umsetzen.

Daher folgende Fragen:

  1. Aufenthaltsstatus & Arbeitserlaubnis:

    • Der Student benötigt ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Damit darf er maximal 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. 
    • Muss eine Genehmigung der Ausländerbehörde oder der Agentur für Arbeit eingeholt werden? Welchen Nachweis muss uns der Studierende erbringen?
  2. Anmeldung & Bürokratie:

    • Der Student benötigt eine Steuer-Identifikationsnummer und eine Sozialversicherungsnummer (SV-Nr.) in Deutschland, richtig?
    • Welche Meldepflichten bestehen für uns als Arbeitgeber (z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung, Krankenkasse, Finanzamt)?
    • Muss er sich an einer Hochschule/Uni in Deutschland einschreiben?
  3. Sozialversicherung & Steuern:

    • Gilt für den Studenten die Werkstudentenregelung, wenn er maximal 20h/Woche arbeitet oder kann er auch während dieses Auslandssemester Vollzeit arbeiten?
  4. Pflicht- vs. freiwilliges Praktikum:

    • Gibt es Unterschiede in der Behandlung zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum im Rahmen eines Auslandssemester?
  5. Krankenversicherung:

    • Muss der Student sind bei einer Krankenkasse in Deutschland anmelden?

Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Konstellation oder kann uns hilfreiche Hinweise geben?

Danke vorab für eure Unterstützung! 😊

Liebe Grüße,
Cosima

 

 

 

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1 Antwort

Dash
Community Superstar
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  • Community Superstar
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  • 20. Februar 2025

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