Hallo zusammen,
wir möchten einen türkischen Studenten, für ein Auslandssemester in Deutschland, als Werkstudent einstellen.
Unsere Vergütungsregelungen:
- Pflichtpraktika vergüten wir mit 1.000 € monatlich.
- Freiwillige Praktika werden mit dem Mindestlohn vergütet.
Da wir bisher keinen solchen Fall hatten, möchten wir sicherstellen, dass wir alles korrekt umsetzen.
Daher folgende Fragen:
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Aufenthaltsstatus & Arbeitserlaubnis:
- Der Student benötigt ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Damit darf er maximal 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten.
- Muss eine Genehmigung der Ausländerbehörde oder der Agentur für Arbeit eingeholt werden? Welchen Nachweis muss uns der Studierende erbringen?
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Anmeldung & Bürokratie:
- Der Student benötigt eine Steuer-Identifikationsnummer und eine Sozialversicherungsnummer (SV-Nr.) in Deutschland, richtig?
- Welche Meldepflichten bestehen für uns als Arbeitgeber (z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung, Krankenkasse, Finanzamt)?
- Muss er sich an einer Hochschule/Uni in Deutschland einschreiben?
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Sozialversicherung & Steuern:
- Gilt für den Studenten die Werkstudentenregelung, wenn er maximal 20h/Woche arbeitet oder kann er auch während dieses Auslandssemester Vollzeit arbeiten?
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Pflicht- vs. freiwilliges Praktikum:
- Gibt es Unterschiede in der Behandlung zwischen Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum im Rahmen eines Auslandssemester?
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Krankenversicherung:
- Muss der Student sind bei einer Krankenkasse in Deutschland anmelden?
Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Konstellation oder kann uns hilfreiche Hinweise geben?
Danke vorab für eure Unterstützung!
Liebe Grüße,
Cosima