Hallo zusammen,
In Österreich gibt es eine besondere Situation in Bezug auf die Elternkarenz, die nur Mütter betrifft. Der österreichische Gesetzgeber unterscheidet zwischen Mutterschutz (nur für Frauen gültig) und Elternkarenz.
Der Mutterschutz beginnt 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Entbindung. Während dieser Zeit darf die Arbeitnehmerin nicht arbeiten und erhält ihr Gehalt vom Staat (keine Gehaltszahlung durch das Unternehmen). Dennoch gilt diese Zeit weiterhin als Teil des Arbeitsverhältnisses, sodass die Mitarbeiterin weiterhin Urlaubsansprüche aufbaut.
Während der Elternkarenz (beginnt 8 Wochen nach Geburt) ruht das Arbeitsverhältnis tatsächlich – es wird kein Gehalt gezahlt, und es entstehen keine Urlaubsansprüche.
Aktuell gibt es jedoch keine Abwesenheitsoption, die den Mutterschutz korrekt abbildet (kein Gehalt, aber Urlaubsanspruch in dieser Zeit). Das System behandelt die Mitarbeiterin so, als wäre sie bereits in Elternkarenz (kein Gehalt, kein Urlaubsanspruch). Dadurch endet die Urlaubsansammlung bereits mit Beginn des Mutterschutzes anstatt erst mit dem Start der Elternkarenz.
Gibt es eine vorgeschlagene Lösung für eine Abwesenheitsart, die die Urlaubsanspruchsregelung unberührt lässt und nur die Gehaltsabrechnung beeinflusst?
Danke und beste Grüße,
Stefan