Hallo @desiree.sassou,
ja, diese Möglichkeit gibt es. In DATEV in der Rechteverwaltung online kann die Freigabe bzw. Abruf Dokumenten eingeschränkt werden. Wichtig ist, dass dafür Administrationsrechte in DATEV erforderlich sind. Bei Fragen dazu wendet sich Euer DATEV-Administrator am besten direkt an den DATEV Support.
Wenn ein Mitarbeitender die Lohnauswertungen von beispielsweise der Geschäftsleitung nicht abrufen/einsehen darf, muss dies unter dem Punkt „Personalnummer“ definiert werden:
Als Beispiel:
Der Geschäftsführer mit der DATEV Personalnummer 100 soll künftig aus dem Lohnauswertungsdatenservice ausgeschlossen werden. Bei diesem Mitarbeitenden muss die entsprechende Kombination aus Beraternummer + Mandantennummer eingetragen werden. Im Feld der Personalnummer muss die 100 ausgeschlossen werden, indem die Nummern 1-99 und evtl. 101-* (Sternchen=alle bzw. bis zum Ende) eingetragen werden.
Das bedeutet, dass alle Lohnscheine aus dem Rechenzentrum abgerufen werden, bis auf die des Mitarbeitenden mit der Personalnummer 100.
Wichtig ist, dass bei neuen Mitarbeitenden die DATEV Personalnummer in der obigen Angabe miteingeschlossen wird. Ist die Eingabe zum Beispiel 1-99 und 101-120. Ein*e Mitarbeitende startet und bekommt die DATEV Personalnummer 121. Also muss die Angabe angepasst werden auf 1-99 und 101-121.
Für Fragen zur konkreten Umsetzung in DATEV, wendet sich Euer DATEV-Administrator am besten an den DATEV-Support.
Beste Grüße
Katharina